Salzburg

Germanwings-Katastrophe: Wie soll SALZBURG24 mit dem Co-Piloten umgehen?

epa04679702 An undated handout picture isued by Airbus company of an interior view of a Airbus A320 cockpit simulator. One of the two pilots was locked out of the cockpit on Germanwings flight 4U9525 when it crashed in the French Alps on 24 March 2015, German prosecutors confirm 26 March 2015. EPA/JASON CALSTON / AIRBUS HANDOUT HANDOUT EDITORIAL USE ONLY/NO SALES
Veröffentlicht: 27. März 2015 14:52 Uhr
Dass ein Co-Pilot ein Flugzeug absichtlich abstürzen ließ und damit 149 andere Menschen mit in den Tod riss, stellt die Medien weltweit vor eine Gewissensfrage - soll der Name des Co-Piloten vollständig genannt werden, darf bzw. soll sein Bild gezeigt werden? SALZBURG24 hat sich in beiden Fällen dagegen entschieden, während einige Boulevard- und auch Qualitätsblätter sich dafür entschieden haben. Was meint ihr?

In den sozialen Medien, auf Facebook und Twitter, ist die Debatte entbrannt, ob Medien den Co-Piloten Andreas L. namentlich nennen oder ihn zeigen dürfen. Die deutsche Boulevardzeitung „Bild“ macht beides und veröffentlichte nach hitzigen Diskussionen am Freitag eine Stellungnahme auf Facebook und will damit erklären, warum die Entscheidung „nicht nur für richtig, sondern für völlig selbstverständlich und absolut zwingend“ gehalten wird.

Ein Auszug:

„Nach Erkenntnissen der ermittelnden Staatsanwaltschaft hat Andreas L(xxx) „die Zerstörung des Flugzeugs bewusst eingeleitet“ und somit 149 mit in den Tod gerissen – ermordet. Er hat selbst gewählt, ein Verbrechen von historischen Ausmaßen zu begehen. Er ist ein Amokläufer, der mehr Menschen auf dem Gewissen hat als jeder Einzeltäter der deutschen Nachkriegsgeschichte. Seine Waffe war keine Pistole, kein Gewehr, sondern – wie bei den Terroristen des 11. September – ein Passagierflugzeug. Er hat seinen Opfern nicht mal die „Gnade“ eines schnellen Todes gewährt, sondern sie qualvollen acht Minuten Sinkflug in den Tod ausgesetzt. Wenn man versucht zu erahnen, was diese acht Minuten für die Menschen an Bord bedeutet haben müssen, kann man das durchaus als grausam, als Folter, als Ritualmord bezeichnen."

Veröffentlichung rechtlich in Ordnung

Rechtlich sind Medien, die den vollständigen Namen nennen, auf der sicheren Seite. „Das öffentliche Interesse überwiegt hier sicher”, so eine Medienrechtsexpertin. Der deutsche Medienrechtsanwalt Dominik Höch hatte zuvor ähnlich argumentiert. Das Persönlichkeitsrecht des Co-Piloten endet grundsätzlich mit dem Tod. Seine Angehörigen können nur noch “grobe Verzerrungen seines Lebensbildes” juristisch verfolgen, so Höch.

SALZBURG24 hat sich aus ethischen Gründen und aus Respekt zu den Angehörigen des Co-Piloten entschieden, den vollständigen Namen oder das Bild des Co-Piloten nicht zu veröffentlichen. Wir fragen uns, welchen „Nutzen“ hat es für den Leser bzw. den User, wenn er den vollständigen Namen kennt. Es geht um die Sache an sich, die Tragödie, die passiert ist.

Wir wollen eure Meinung dazu wissen

(Quelle: salzburg24)

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