Salzburg

Glücksspiel: Finanzpolizei führte seit 2014 fast 2.500 Razzien durch

Veröffentlicht: 28. Juli 2017 11:47 Uhr
Die Finanzpolizei hat im Glücksspielbereich von 2014 bis 2016 insgesamt 2.475 Kontrollen durchgeführt. Lediglich ein Fünftel (502) davon war durch eigene Wahrnehmungen der Finanzpolizei veranlasst. Der Großteil der Razzien ging von Meldungen und Sachverhaltsdarstellungen über Lokale und Standorte von Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Privatpersonen aus.
Jacqueline Winkler

Die meisten Kontrollen wegen illegaler Ausspielung mit Glücksspielen fanden in Wien (709) und Oberösterreich (541) statt. In Niederösterreich waren es 403 Razzien, in Tirol 303 und in Vorarlberg 187. Es folgen Salzburg (121), Burgenland (107), Steiermark (64) und Kärnten mit 40 Kontrollen, geht aus dem aktuellen Glücksspiel Bericht 2014-2016 des Finanzministeriums hervor.

Die meisten Strafanträge in Oberösterreich

In diesen drei Jahren erfolgten 2.768 Strafanträge an Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landespolizeidirektionen - die meisten in Oberösterreich (967), Wien (574) und Niederösterreich (507) - und 14 Anzeigen zu § 168 StGB (illegales Glücksspiel). Die Höhe der beantragten Geldstrafen summiert sich auf 81,0 Mio. Euro.

Insgesamt wurden 4.628 Glücksspielgeräte beschlagnahmt - die meisten wieder in Oberösterreich (1.469), gefolgt von Wien (773) und Niederösterreich (689). In der Steiermark waren es nur 45, in Kärnten 67.

Illegale Gl?cksspielautomaten Salzburg24
Illegale Gl?cksspielautomaten

Beschlagnahmungen und Strafanzeigen

2016 wurden mit 748 Kontrollen deutlich weniger Glücksspielkontrollen durchgeführt als im Jahr davor - 2015 waren es noch 1.076. Bei den Razzien wurden 1.207 (2.319) Glücksspielgeräte beschlagnahmt und 746 (1.316) Strafanzeigen gemacht. Die beantragten Geldstrafen summierten sich 2016 auf 26,1 (42,1) Mio. Euro.

Die Finanzpolizei ist seit Mitte 2010 mit der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels betraut und nimmt neben den Sicherheitsbehörden Kontrollaufgaben nach dem Glücksspielgesetz wahr. Sie ist seit 1. Juli 2013 nicht mehr organischer Teil der Finanzämter, sondern eine selbstständige, bundesweite Dienstbehörde im Finanzressort. Ihre Organe sind aber explizit als Organe der Abgabenbehörden tätig. Je nach Risikolage führt die Finanzpolizei glücksspielrechtliche Amtshandlungen in Kooperation mit der Bundes-und Kriminalpolizei durch.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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