Das Personal kommt zu einem großen Teil aus dem Ausland. Damit die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen vor Covid-19-Infektionen geschützt werden, sind freiwillige Tests der 24-Stunden-Betreuungskräfte bei ihrer Einreise nach Österreich dringend empfohlen. Dafür haben bisher meist jene Personen bezahlt, die die Betreuung in Anspruch nehmen. Der Bund stellt nun das Geld für die Rückerstattung der Testkosten zur Verfügung, das Land Salzburg übernimmt die Abwicklung.
Rückerstattung bis Ende Jänner einreichen
Bis zum 31. Jänner 2021 kann eingereicht werden, rückerstattet werden bis zu 85 Euro für im Inland erfolgte Tests und bis zu 60 Euro für jene im Ausland, wenn sie zwischen 15. März bis 31. Dezember 2020 gemacht wurden. Die Rückerstattung kann beantragt werden für Kosten von freiwilligen Testungen bei der Einreise nach Österreich. Sie können auch rückwirkend abgerechnet werden. Antragsberechtigt ist die betreute Person beziehungsweise ihre Angehörigen oder ihre Vertretung, nicht jedoch die Betreuungskräfte selbst.
(Quelle: salzburg24)