Unrühmliche Statistik

Heuer schon drei Raser-Autos in Salzburg beschlagnahmt – so viele wie im Vorjahr

Veröffentlicht: 03. April 2025 16:14 Uhr
Das heute in Dorfgastein vorläufig beschlagnahmte Raser-Auto war heuer schon das dritte dieser Art im Land Salzburg. Im Vorjahr wurden ebenso viele Fahrzeuge vorläufig von der Polizei bzw. Bezirkshauptmannschaft einkassiert. Im schlimmsten Fall droht den Fahrzeughalter:innen neben einer Anzeige und dem Führerscheinentzug die Versteigerung ihres Gefährts. Das kam bislang aber nur sehr selten vor.

Nach etwas mehr als drei Monaten im Jahr 2025 wurden im Land Salzburg bislang drei Raser-Autos vorläufig von der Polizei beschlagnahmt – und zwar jeweils eines im Jänner, Februar und April. Der aktuellste Fall betrifft einen 25-jährigen Autofahrer, der Donnerstagfrüh in Dorfgastein (Pongau) mit 128 km/h im 50er gemessen wurde.

Genauso viele Fahrzeuge wurden im Vorjahr vorläufig beschlagnahmt, bestätigte die Pressestelle der Polizei am Donnerstag auf SALZBURG24-Anfrage. Das erste Raser-Auto wurde schließlich im November um 2.000 Euro versteigert. Das ist bislang das einzige Fahrzeug in Salzburg, das unter den Hammer kam. In ganz Österreich wurden seit der Einführung der verschärften Raser-Gesetze am 1. März 2024 insgesamt 181 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt, teilte das Salzburger Landesmedienzentrum gegenüber S24 mit. In nur drei Fällen kam es schlussendlich zur Versteigerung. Im Land Salzburg steht demnach in der nächsten Zeit keine weitere Versteigerung an.

Ausbau von stationären Radargeräten

Stadt und Land Salzburg haben Raserinnen und Rasern auf den heimischen Straßen den Kampf angesagt: Zuletzt hatte sich Salzburgs Bürgermeister Bernhard Auinger (SPÖ) für schärfere Maßnahmen ausgesprochen: Neben gezielten Kontrollen hat sich der Stadtchef auch für permanente Überwachungen – also stationäre Radargeräte – in der Altstadt ausgesprochen. Davor hatte Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) bereits eine Ausweitung der "Section Control" auf Bundestraßen angekündigt. Eine Umsetzung ist für 2026 geplant.

Wann wird ein Raser-Auto beschlagnahmt?

In Österreich gelten seit mittlerweile über einem Jahr verschärfte Strafen für Raserfahrten, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten wird. Die Beschlagnahmung des Fahrzeugs kann vorläufig oder endgültig erfolgen.

Die Polizei kann ein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder um mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird. Gehört das Fahrzeug nicht dem oder der Fahrer:in, ist die vorläufige Beschlagnahmung für 14 Tage zulässig.

Die Behörde kann innerhalb von zwei Wochen das Fahrzeug für beschlagnahmt erklären. Voraussetzung ist die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Führerscheinentzug innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei. Anschließend kann das Auto endgültig abgenommen und versteigert werden. Ohne vorherigen Führerscheinentzug kann das Fahrzeug übrigens dann beschlagnahmt werden, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wurde.

Wer bekommt den Erlös der Versteigerung?

Als letzte Konsequenz kann die Behörde zusätzlich zu Geldstrafen und Führerscheinentzug das Fahrzeug für verfallen erklären, also endgültig abnehmen und versteigern. Das sei vor allem bei Wiederholungsgefahr möglich. Der Erlös einer Versteigerung soll zu 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest ans Bundesland.

Wenn das Fahrzeug nicht dem oder der Lenker:in gehört, darf es nicht für verfallen erklärt und verwertet werden. Allerdings kann ein Lenkverbot für das jeweilige Fahrzeug erteilt werden, für dessen Einhaltung auch der bzw. die Eigentümer:in des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Raser-Strafen in Österreich

  • Strafrahmen bis zu 7.500 Euro
  • Doppelte Entzugsdauer des Führerscheins
  • Erhöhter Beobachtungszeitraum bei wiederholten Übertretungen
  • Bis zu sechs Monate Führerscheinentzug bei illegalen Straßenrennen
  • Seit 1. März 2024: Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei extremer Raserei und bei Wiederholungstätern. Voraussetzung ist, dass der oder die Lenker:in gleichzeitig Eigentümer:in des Pkw ist.

(Quelle: salzburg24)

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