„Paketzusteller leisten oft Übermenschliches, damit die Kunden zeitgerecht ihre Sendungen bekommen. Umso mehr haben sich die Beschäftigten eine faire Entlohnung und respektvollen Umgang verdient. Wer ungerecht behandelt wird, kann mit unserer Hilfe rechnen“, so Peter Eder, Präsident der Salzburger Arbeiterkammer (AK). 2017 wurden österreichweit 208 Millionen Pakete verschickt, um 27 Millionen mehr als 2016.
Weihnachten steht vor der Tür und am Heiligen Abend werden wieder massenhaft Geschenkpakete unter Salzburgs Christbäumen liegen. Vielfach werden diese aber nicht vom Christkind, sondern von Paketzustellern gebracht. „Und für diese sind die Arbeitsbedingungen alles andere als rosig - im Gegenteil, dieses Gewerbe ist eines, in dem oft noch Wild-West-Methoden herrschen“, weiß Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung.
Massiver Zeitdruck, massenweise unbezahlte Überstunden, Lohnabzüge wegen behaupteter oder tatsächlicher Nichtzustellung sind nur einige Dinge, die in dieser Branche an der Tagesordnung sind. Dazu kommt, dass es keine ordentlichen Arbeitsunterlagen gibt, zum Teil weder Verträge noch Lohnzettel.
Bis zu 300 Pakete zugestellt – trotzdem vom Chef bestraft
Ein aktueller Fall: Die Rechtsabteilung der Salzburger Arbeiterkammer hat einen Paketfahrer vertreten, weil ihm sein Chef 2.769,41 Euro vom Jahreslohn abgezogen hatte. Als Grund gab der Arbeitgeber „verschwundene“ Pakete an. Im Verfahren stellte sich heraus, dass der betroffene Paketfahrer in diesem Jahr durchschnittlich pro Tag 150 Pakete zuzustellen hatte, an Spitzentagen waren es sogar bis zu 300 (!). Während der gesamten Dauer seines knapp über einjährigen Arbeitsverhältnisses waren es insgesamt rund 25.000 Pakete – das ist mehr als die Stadt Hallein Einwohner hat. Davon verschwanden 19 Pakete.
Vor dem Kadi bekamen dann die AK und der Zusteller Recht. Typplt: „Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass angesichts der überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung die im Vergleich dazu geringe Zahl verschwundener Pakete als entschuldbare Fehlleistung (im Sinne des § 2 Absatz 3 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) zu werten ist.“
Überstunden en masse
Weitere Fälle belegen, dass die Paketzustellerinnen und -zusteller oft Übermenschliches leisten – diese Arbeit aber nicht honoriert wird, im Gegenteil. So musste ein Arbeitnehmer in knapp zwei Monaten 193 Überstunden leisten, bezahlt wurden die Überstunden aber nicht. Die AK übernahm den Rechtsschutz und gewann, der Arbeitnehmer erhielt per Urteil einen Betrag von 7.681,09 Euro zugesprochen.
Ein anderer Zusteller hat zwischen 10. Oktober 2016 und 31. Jänner 2017 insgesamt 270 Überstunden geleistet – ebenfalls ohne Überstundenabgeltung. Für ihn erkämpfte die AK 9.555,35 Euro.
Unfaire Praktiken zum Nachteil der Konsumenten
„Im Zuge solcher Verfahren kristallisieren sich die unfairen Praktiken vieler Zustellfirmen heraus“, erklärt Typplt, „so wurde in einem der oben genannten Fälle dem Paketzusteller von seinem Chef die Weisung erteilt, die Pakete in jedem Fall zuzustellen. Notfalls die Packerl einfach am Abgabeort platzieren - auch wenn der Empfänger nicht zu Hause ist und keine Abstellgenehmigung vorliegt. Der Arbeitgeber wollte sich den Aufwand für die Hinterlegung der Pakete im Abholshop ersparen und nahm dafür einen gewissen Verlust der Pakete in Kauf. Solche Praktiken führen auch zu Problemen für die jeweiligen Empfänger: Wenn das Paket verloren geht, muss man die Nichtzustellung mühsam reklamieren. Von den Schwierigkeiten mit dem Absender, der natürlich sein Geld sehen will, ganz zu schweigen.“
(Quelle: salzburg24)