"Natürlich passiert es immer wieder, dass sich Anrainer wegen lärmender Kinder beschweren, besonders rund um Spielplätzen", weiß Manuela Geimer, Juristin bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg (kija), im S24-Gespräch zu berichten. "Mein Eindruck ist aber nicht, dass es überhandnimmt."
Gegenseitige Rücksichtnahme
In dicht besiedelten Gebiete sei es wahrscheinlich, dass es wegen lauter Kinder zu Konflikten in der Nachbarschaft kommen kann. "Mir kommt vor, dass es am Land eher gelassener gesehen wird", ergänzt Geimer. In einer Nachbarschaft gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das heißt, dass sich Anrainer mit typischen Lärm, den Kinder beim Spielen machen, abfinden müssen. "Kinder dürfen dabei laut sein, das gehört schließlich zur Entwicklung", betont Geimer.
Klage bei Ruhestörung möglich
Auch nach Ansicht der Gerichte sind spielende und lachende Kinder nicht störend. Bei Lärm während der Ruhezeiten oder in der Nacht, kann jedoch die Polizei gerufen werden. Dann ist eine Verwaltungsstrafe möglich. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) kann zwar "von einem Spielplatz ausgehender Lärm grundsätzlich nicht als Störung angesehen werden", vor Gericht wird aber jede Art von Lärm gleichermaßen behandelt. Wenn der Lärm der Nachbarskinder das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß dauerhaft überschreitet und das Wohnen wesentlich beeinträchtigt, kann in Ausnahmefällen auf Unterlassung geklagt werden.
Ob der konkrete Lärm dann tatsächlich noch zumutbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Schließlich spielt auch das Kindesalter eine Rolle: Ein kreischendes Kleinkind ist stets ortsüblich und muss von Anrainern ausgehalten werden, das stundenlange Herumtoben von Heranwachsenden jedoch nicht mehr.
Kinderlärm in Salzburger Bauordnung geregelt
Bei sich anbahnenden Konflikten raten sowohl Polizei, als auch die kija, zuerst zu einem persönlichen Gespräch. "Probleme sollten gemeinsam besprochen werden, so kann oft Ärger und Frust vermieden werden", so Geimer. So könne geklärt werden, warum der Nachwuchs laut war: "War es beim Spielen oder war das Kind laut, weil etwas anderes passiert ist?" In jedem Fall appelliert die kija-Juristin daran, Ruhezeiten einzuhalten. "Jeder sollte den Platz für seine individuellen Bedürfnisse bekommen."
In Salzburg wird Kinderlärm übrigens in der Bauordnung geregelt. Darin ist festgelegt, dass die in Schulen, Kindergärten, Horten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen und dergleichen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebes von Kindern verursachten Geräuschemissionen nicht als Belästigung gelten, die das örtlich zumutbare Maß übersteigt.
(Quelle: salzburg24)