Ruhestörung

Was tun, wenn die Nachbarn laut sind?

Veröffentlicht: 29. August 2019 13:45 Uhr
Ein geselliger Abend mit Freunden, eine Grillparty oder ein Geburtstag – feiern in den eigenen vier Wänden ist zwar erlaubt, aber nicht immer gern bei allen Nachbarn gesehen. Welche Gesetze bei einer Ruhestörung gelten und was genervte Anrainer tun können, erklären wir hier.

In Österreich sind Ruhezeiten nicht gesetzlich und allgemein geltend geregelt. Zum einen kann jede Gemeinde die Zeiten unterschiedlich ansetzen und auch in jedem Mietvertrag sind sie angeführt. Grundsätzlich gilt eine einzuhaltende Nachtruhe zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr. Gegen Geräusche untertags kann in der Regel nur sehr schwer vorgegangen werden. Doch wer in den Ruhezeiten gestört wird, kann rechtliche Schritte einleiten. Das gilt dann, wenn der Lärm so laut ist, dass er das eigene Leben wesentlich beeinträchtigt. Wenn also ein Nachbar am Wochenende wegen der Arbeit auch am Wochenende früh aufstehen muss, sollten die anderen darauf Rücksicht nehmen.

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Gespräch mit Nachbarn suchen

Bei der Salzburger Polizei gehen in einem 24-stündigen Dienstbetrieb bis zu zehn Anzeigen wegen Lärmerregung ein, heißt es dazu auf SALZBURG24-Anfrage. Die Anzahl sei auch witterungsabhängig. In niederschlagsfreien und lauen Sommernächten hagelt es wegen Gartenpartys mehr Anzeigen.

Generell wird empfohlen, bei einer Lärmbelästigung zunächst immer das direkte Gespräch mit den Nachbarinnen und Nachbarn zu suchen. Dadurch lassen sich viele potentielle Konflikte lösen. Bei einer Ruhestörung prüft die Polizei jeden Fall einzeln vor Ort, ob tatsächlich eine Belästigung vorliegt. Im Umkreis eines Bauernhofs oder Gewerbegebiets darf in der Früh zum Bespiel ein anderer Lärmpegel herrschen, als in einer kleinen Siedlung am Stadtrand.

Ruhezeiten in den Gemeinden

Weitere Ruhezeiten, wie am Mittag oder Regelungen für das Wochenende, können je nach Gemeinde abweichen. Wann beispielsweise das Rasenmähen oder andere geräuschvolle Tätigkeiten in eurem Ort erlaubt sind, könnt ihr HIER nachlesen. Auch ist das jeweilige Lärmempfinden der Menschen unterschiedlich. Wenn sich jemand durch Lärm belästigt fühlt, empfiehlt die Exekutive einen Anruf bei der Polizei.

Aus rein rechtlicher Sicht haben es Bewohner in Österreich übrigens hinzunehmen, dass Kinder in der Nachbarschaft laut sein können. Unzulässig ist jedoch ganztägiger Lärm bzw. nachts und in Ruhezeiten.

(Quelle: salzburg24)

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