Die neuen Bestimmungen gelten ab kommenden Montag, 19. Oktober, und sind vorläufig für zwei Wochen befristet, wie die Kathpress am Freitagnachmittag in einer Aussendung informierte. Bei einer Ampelschaltung auf rot sind demnach alle Firmungen und Erstkommunionfeiern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ist die Ampel auf orange gestellt, sind Firmungen ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, selbst wenn sie bereits als Feier im Freien geplant wurden. Zudem können Erstkommunionfeiern nicht als gemeinsame Feier stattfinden, möglich sei aber ein alternatives Format.
Kommunion für Kinder bei orange im Gottesdienst
So können Erstkommunionkinder bei orange jederzeit im Rahmen der regulären Sonntagsgottesdienste in Begleitung ihrer Eltern das erste Mal die Kommunion empfangen. "Wenn dies mehrere Kinder gemeinsam in einem Sonntagsgottesdienst planen, muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Gruppe nicht zu groß ist", wurde erklärt. "Die Gruppe umfasst daher nicht mehr als sieben Kinder und nicht mehr als ein Zehntel der Höchstzahl von Gottesdienstbesuchern in dieser Kirche, die unter Berücksichtigung der Abstandsregeln ermittelt wurde."
Mit diesen Maßnahmen wolle man einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Ausbreitung leisten, hieß es. Bei einer Ampelschaltung auf gelb können liturgische Feiern am geplanten Termin in der Regel stattfinden. Allerdings sei auf die strikte Einhaltung der Sicherheitsregeln gemäß der jeweiligen Präventionskonzepte zu achten.
(Quelle: apa)