Blindgänger im Boden

Kostenstreit um Bomben-Suche: Salzburg fordert Bund zum Zahlen auf

Das Kriegsrelikt verursachte 2019 eine Evakuierung in Puch.
Eine Munitionsbergefirma hat 2021 im Guggenthal in Salzburg eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg freigelegt.
Veröffentlicht: 18. September 2025 12:40 Uhr
Noch immer liegen hunderte Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg unter Salzburgs Erde – doch wer zahlt für ihre Suche und Bergung? Der Bund kommt lediglich für Entschärfung und Entsorgung auf, nicht aber für die restlichen Kosten. Das will der Salzburger Landtag nun ändern und fordert einstimmig eine Gesetzesreform. Der Chef eines Munitionsbergeunternehmens hält davon nichts.

Bis zu 900 Fliegerbomben-Blindgänger schlummern Schätzungen zufolge in Salzburg noch unter der Erde. Immer wieder werden welche entdeckt – meist bei Bauarbeiten. Der Bund übernimmt dabei die Kosten für Entschärfung und Entsorgung, nicht aber für die Lokalisierung und Freilegung der Kriegsrelikte. Im Bundesland Salzburg stört sich die Politik seit Jahren an dieser Tatsache. Nun fordert der Landtag einstimmig eine Gesetzesänderung: Der Bund solle auch für die Suche und Ausgrabung aufkommen.

Bombensuche „keine Privatsache“

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass private Grundstückseigentümer für die Suche, Freilegung und Identifikation von Blindgängern zahlen müssen“, so FPÖ-Klubobmann Andreas Schöppl, der im Juni einen entsprechenden Antrag an den Landtag stellte. Weil die Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, solle auch der Staat die Verantwortung tragen. Es handle sich dabei nicht um eine Privatsache, sondern gehe um Sicherheit und Gerechtigkeit. In der Ausschusssitzung am gestrigen Mittwoch wurde sein Antrag angenommen.

Kriegsmittelsucher: „Völliger Blödsinn“

Gänzlich anders sieht das Stefan Plainer, Geschäftsführer von EOD Munitionsbergung: „Es ist völliger Blödsinn, dass das die Republik übernehmen soll.“ Denn: Niemand sei verpflichtet, das eigene Grundstück checken zu lassen. Lediglich bei Bauarbeiten müsse der oder die Arbeitsverantwortliche die Gefahren analysieren – und bei Grabungsarbeiten eben auch den Boden untersuchen lassen. Und selbst wenn Kampfmittelsucher bei der Sondierung etwas in der Erde entdecken: Klarheit darüber, ob es sich um einen Blindgänger handelt, gebe es erst bei der Ausgrabung – und auch die sei keine Pflicht, betont Plainer. Man habe schließlich die Wahl, ob und wo man einen Keller baut. Seine Firma gebe lediglich Empfehlungen ab, wie mit den gemessenen Daten umzugehen sei.

Kostenübernahme langjährige Forderung aus Salzburg

Die Forderung nach einer Kostenübernahme sei eine populistische, die er so nur aus Salzburg kenne, erklärt Plainer. Hierzulande hatte der Fall einer Stadt-Salzburgerin große Wellen geschlagen, die 2006 ein geerbtes Grundstück verkaufen wollte und im Zuge dessen erfuhr, dass es weniger wert war als erwartet, weil es sich um einen Bombenverdachtspunkt handelte. Sie ordnete eine Untersuchung an. In sechs Metern Tiefe wurde etwas gefunden, die Frau ließ es ausgraben – und musste dafür bezahlen. Für Plainer nur logisch: Sie habe immerhin den Auftrag geben.

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Drei Jahre zuvor hatte die Stadt die Republik bereits verklagt: Man forderte den Ersatz der Kosten von rund 900.000 Euro für die Suche nach Kriegsrelikten. 28 Verdachtspunkte hatte man damals sondiert und drei Fliegerbomben freigelegt. Der Rechtsstreit dauerte Jahre. 2012 wies der Oberste Gerichtshof die Klage schließlich ab. Als Begründung wurde die fehlende Rechtsgrundlage genannt – und dazu aufgefordert, eine solche zu schaffen.

2025 bisher elf Entminungs-Einsätze in Salzburg

Im Bundesland Salzburg wird der Entminungsdienst vergleichsweise selten gebraucht. Im Vorjahr wurden bei 19 Einsätzen etwa 70 Kilo Kriegsmaterial beseitigt. In Niederösterreich mussten die Kampfmittelbeseitiger im Gegensatz dazu ganze 462 Mal ausrücken und stellten dabei mehr als 14 Tonnen Material sicher. Auch heuer bildet Salzburg gemeinsam mit Vorarlberg das Schlussduo – mit bisher elf Einsätzen.

(Quelle: salzburg24)

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