"Mit der heute im Landtagsausschuss beschlossenen Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes wird die Wohnbauförderung, die 2015 auf völlig neue Beine gestellt wurde, einfacher, gerechter und transparenter“, zeigt sich ÖVP-Wohnbausprecher Landtagsabgeordneter Wolfgang Mayer in einer Aussendung erfreut.
Wohnbauförderung: Doppelt so viele Anträge erwartet
Das Vergabesystem wird neugeregelt. So sollen mehr Häuslbauer Förderungen zugesprochen bekommen, erläutert Mayer. Zudem werde die Verwaltung spürbar vereinfacht und entbürokratisiert. So wurde beispielsweise bisher bei zirka 10.000 Förderfällen ein Mal pro Jahr die Rückzahlungsrate entsprechend dem Einkommen ermittelt. Diese Darlehensnehmer können in Zukunft auf ein Rückzahlungsmodell mit fixer Rate umsteigen
Die eingelangten Anträge würden künftig nach sparsamem Bodenverbrauch sowie nach sozialen Kriterien gereiht. Komme ein Antrag nicht zum Zug, werde er in der nächsten Periode nochmals mitgereiht. Zudem könnten in Zukunft deutlich mehr Fälle abgewickelt werden. „Durch diese Änderungen entfällt für die Förderwerbenden der enorme Zeitdruck bei der Antragstellung", so Mayer weiter. Wurden im alten System knapp über 20 Eigentums-Errichtungsförderungsfälle pro Jahr unterstützt, konnten allein 2018 bisher rund 300 Antragsteller im Bereich der Eigentumsförderung unterstützt werden. Mit der Novelle werde sich diese Zahl erwartungsgemäß mehr als verdoppeln, ist Mayer überzeugt.
"Die Novelle zum bestehenden Wohnbauförderungsgesetz bringt durch Vereinfachung mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in die Wohnbauförderung", erklärt NEOS-Wohnbausprecher Sepp Egger.
Kritik von FPÖ und SPÖ
Die Abkehr vom "First come first serve"-Prinzip ist für den FPÖ-Landtagsabgeordneten Andreas Schöppl ein richtiger Schritt, dennoch bezeichnet er die Regierungsvorlage als "unausgegoren und sozial unverträglich". Konkret kritisiert Schöppl den Bereich des Unterhalts: "Kindesunterhalt mit dem Einkommen gleichzusetzen, wie es diese Regierungsvorlage vorsieht, entspricht in keinster Weise realen Voraussetzungen. Kindesunterhalt ist eine Betreuungsleistung."
Auch die SPÖ übt Kritik an der Novelle. „Die Erlaubnis Mietverträge auf zehn Jahre zu befristen wird dazu führen, dass viele nach Ablauf der Zeit ausziehen müssen und wieder auf den Wohnungsmarkt drängen werden“, erklärt SPÖ-Wohnbausprecher Roland Meisl in einer Aussendung. Durch solche Maßnahmen würden die Preise weiter steigen.
(Quelle: salzburg24)