as gab die Volksanwaltschaft am Sonntag in einer Presseaussendung bekannt. Das Land Salzburg bestätigte auf APA-Nachfrage eine "Überarbeitung der Gesetzeslage".
Tote über Nacht auf Couch gelegt
"Die juristischen Details werden gerade ausgearbeitet", erklärte Eveline Sampl-Schiestl vom Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP). Anlass für die Gesetzesänderung war der plötzliche Tod einer 55-Jährigen. Die Frau war auf Besuch bei Bekannten in der Stadt Salzburg und dort gegen 22.00 Uhr völlig unerwartet verstorben. Um diese Zeit gab es in der Stadt keinen diensthabenden Amtsarzt mehr, der die Totenbeschau hätte durchführen können. Die Bekannte der Toten musste mit ihren beiden Kindern die Nacht mit dem Leichnam auf der Couch im Wohnzimmer verbringen.
Bisherige Regelung nicht ausreichend
"Es gab bereits die Möglichkeit, dass zusätzlich Ärzte (für die Totenbeschau, Anm.) beauftragt werden können", so Sampl-Schiestl. In einer Novelle im Jahr 2018 war dies so geregelt worden. Die Stadt Salzburg hat laut Presseaussendung der Volksanwaltschaft mit der Ärztekammer verhandelt, sei aber an deren finanziellen Vorstellungen gescheitert. Daher wandte man sich an das Land Salzburg, um eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.
(Quelle: apa)