Ein von der Arbeiterkammer Salzburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten äußert schwere Bedenken, ob die Fragestellung der Bürgerbefragung zur geplanten Stadtregionalbahn S-LINK am 10. November rechtskonform ist. "Wir regen daher an, eine neue Befragung mit einer klaren und unvoreingenommenen Fragestellung durchzuführen", erklärte AK-Präsident Peter Eder am Freitag in einem Schreiben. Das Land selbst sieht die Frage am Stimmzettel hingegen als gesetzeskonform an.
S-Link-Fragestellung seit eineinhalb Monaten bekannt
Eder betonte, dass es nicht darum gehe, das Projekt zu befürworten oder abzulehnen, geschweige denn, den Bau oder eine Volksbefragung darüber zu verhindern. Vielmehr müssten direkt-demokratische Verfahren fair und korrekt angewendet werden. Abstimmen können in etwas mehr als sieben Wochen die Bürgerinnen und Bürger der drei Bezirke Stadt Salzburg, Flachgau und Tennengau.
Am 8. August haben Landeshauptmann Wilfried Haslauer und der für die Verkehrsagenden zuständige Landeshauptmannstellvertreter Stefan Schnöll (beide ÖVP) die konkrete Frage am Stimmzettel vorgestellt: "Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch Stiegl- und Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?"
AK-Gutachten befindet Text für nicht rechtskonform
Das der APA vorliegende externe Gutachten sieht diesen Text problematisch - und das in gleich mehreren Punkten. Zum einen stößt sich die Expertise an der unklaren Formulierung: Der Begriff "hinwirken" lasse Interpretationsspielraum offen. Die Stimmberechtigten würden über die konkreten Maßnahmen des "Hinwirkens" im Unklaren gelassen. Eine klarere Fragestellung, etwa zur finanziellen Beteiligung des Landes, wäre hier sinnvoller.
Zugleich würden in der Frage mehrere eigenständige Projekte miteinander verknüpft: der S-LINK, die Stiegl- und die Messe-/Flughafenbahn. Dabei bleibe offen, ob neben diesen Bahnen noch weitere Maßnahmen die "Mobilitätslösung" ausmachen. Nicht zuletzt sei die Frage suggestiv: Die Formulierung impliziere, dass der S-Link zur Verkehrsentlastung beiträgt, sodass eine Bejahung nahegelegt werde.
Auch die SPÖ hatte Mitte August angekündigt, die Fragestellung juristisch prüfen lassen zu wollen. Ein Ergebnis dieser Überprüfung wurde bislang nicht veröffentlicht.
Land Salzburg will Fragstellung beibehalten
Aus Sicht der Landeslegistik ist die Fragestellung hingegen gesetzeskonform, sagte Franz Wieser, der Sprecher des Landes, am Freitag zur APA. Sie sei konkret und enthalte eben keine Suggestivelemente. "Das Land wird wie geplant in der Zeit nach dem Nationalfeiertag in einer amtlichen Mitteilung an alle Haushalte im Abstimmungsgebiet über das Projekt und alle Details des Gesamtkonzepts informieren." Dabei werde über die Vorteile und positiven Folgen des Baus genauso wie über mögliche Risiken und über den Stand der Finanzierung informiert.
Der S-LINK ist die teilweise unterirdische Verlängerung der Salzburger Lokalbahn vom Hauptbahnhof durch die Stadt bis weiter nach Hallein. Das Projekt wird vor allem von der ÖVP im Land vorangetrieben, grundsätzlich stehen aber auch alle anderen Parteien dazu. Einzig die SPÖ in Stadt und Land lehnt den Bau wegen der hohen Kosten ab. Diese werden für den S-LINK in der derzeitig geplanten Ausführung - also ohne Stiegl- und Messebahn - auf derzeit 2,2 Milliarden Euro geschätzt.
(Quelle: salzburg24)