83 Prozent der von Zweitwohnsitzbeschränkung betroffenen Gemeinden haben ihre Rückmeldungen bereits eingereicht. Die restlichen Daten sollen in den kommenden Tagen vorliegen. „Die Deklarierung war erst der Auftakt der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden beim Thema Zweitwohnsitze. Die nächsten Maßnahmen werden jetzt konsequent umgesetzt“, erklärt Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP).
Zweitwohnsitz: Befragung bei Unklarheiten
Alle Übergangsfristen nach dem Raumordnungsgesetz sind nun abgelaufen und weitere Zweitwohnsitze können nicht mehr deklariert werden. „Wer diesen Aufruf zur Ehrlichkeit genutzt hat verfügt jetzt über Rechtssicherheit. Mit der Deklarierung und der Debatte darüber wurde aber auch der Blick auf die Zweitwohnsitze und den Leerstand geschärft. Nun gilt es, dass die Gemeinden das Melderegister analysieren und die Nutzer von unklaren Wohnsitzen über die Verwendung befragen“, betont Schwaiger.
Leerstände werden analysiert
„Diese 2.798 Zweitwohnsitze mögen angesichts der bisher kolportierten 40.000 bis 60.000 Nicht-Hauptwohnsitze wenig erscheinen. Die überwiegende Zahl der Zweitwohnsitze befindet sich in ausgewiesenen Zweitwohnsitzgebieten, die berufsbedingten Wohnsitze waren von der Deklarierung nicht erfasst und der Leerstand, der noch genauer zu analysieren ist, spielt hier eine bedeutende Rolle“, stellt Schwaiger fest.
Ziel: Mehr Hauptwohnsitze in Salzburg
Noch abzuklärende Fälle werden jetzt von den Gemeinden systematisch aufgearbeitet. Um die korrekte Anzahl herauszufinden, werden die Gemeinden jetzt ihre Melde- und Verbrauchsdaten prüfen. „Mein Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Wohneinheiten wieder zu Hauptwohnsitzen zu machen und so Wohnraum vor allem für die Jugend zu schaffen“, sagt Schwaiger.
Weitere Maßnahmen des Landes:
- Im Raumordnungsgesetz wird die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser auch auf Apartmenthotels ausgedehnt
- Geprüft wird die Schärfung der Kriterien bei der Kennzeichnung und Einführung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
- Durch Grundbuch-Eintragung des baurechtlichen Verwendungszwecks in diesem Zusammenhang Umgehungskonstruktionen verhindern
- Rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirkung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe prüfen
(Quelle: salzburg24)