Angeklagt wurde der 14-Jährige wegen Raubes vor einem Jugendschöffensenat. Er gab zu, die Handtasche der Mutter entrissen zu haben. Sie gewürgt und mit einer Wolle gefesselt, das habe er aber nicht. Der Prozess endete mit einer Diversion.
Mutter hatte keine guten Worte mehr für Sohn
Die Mutter, die bei dem eskalierten Konflikt in ihrer Wohnung am Körper leicht verletzt worden war, fand im Zeugenstand am Landesgericht Salzburg kaum ein liebevolles Wort für ihren Sohn. Das Verhältnis zu ihm sei schon vor jenem Vorfall am 5. Oktober 2013 angespannt gewesen. "Seit dem Sommer 2012 war er bockig und hat dagegengeredet. Wenn ich ihm sein Handy gesperrt habe oder ihm kein Geld gegeben habe, hat er Sachen kaputt gemacht - zum Beispiel meinen Pullover zerschnitten, oder Lieblingsglücksbringer zerstört."
Telefonrechnung weit überzogen
Zweimal habe ihr Sohn die Freiminuten am Handy weit überzogen, schilderte die Mutter. Eine Rechnung von 300 Euro und dann sogar von 500 Euro musste sie zahlen. Taschengeld habe er nicht bekommen, weil sie ohnehin 20 Euro an monatlicher Grundgebühr für das Handy beglichen habe. Bei den Schülern und Lehrern sei ihr Sohn ein schwarzes Schaf gewesen, er sei eine Zeit lang gar nicht mehr in die Schule gegangen und habe die 3. Klasse Hauptschule mit vielen negativen Noten abgeschlossen. "Einmal bedrohte er mich mit einem Messer. Ich sagte 'stich zu', da legte er es weg."
Sohn gesteht „Kurzschlussreaktion" ein
Nach dem Streit um die Handtasche habe sie große Angst bekommen. "Ich lief vor das Haus und traute mich nicht mehr hinein. Ich hatte einen dicken blauen Bluterguss von der Schnur und bin dann ins Krankenhaus gefahren", erzählte das Raubopfer. Als der 14-Jährige merkte, dass seine Mutter die Polizei alarmierte, ließ er die Tasche stehen. "Zehn Euro fehlten", erklärte die Angestellte dem vorsitzenden Richter Philipp Nill. Der Schüler bestritt ein Würgen am Hals. "Ich habe sie mit einer Hand am Kinn genommen, aber nicht fest zugedrückt. Das war eine Kurzschlussaktion. Ich wollte mich mit einem Freund treffen und ein Kebab essen." Auf die Frage von Nill, ob das stimme, dass er seine Mutter beschimpfe, sie "Geistesgestörte" nenne und mit einem Messer bedroht habe, entgegnete der Angeklagte: "Ich habe sie nicht beschimpft. Sie macht aus einer Mücke einen Elefanten."
14-Jähriger möchte bei Vater wohnen
Der Bursch wohnt derzeit in einer Kriseninterventionsstelle für Jugendliche in Salzburg. Bei der alleinerziehenden Mutter will er nicht mehr wohnen, sondern bei seinem Vater. "Jetzt muss ich ihm aber erstmal beweisen, dass ich in die Schule gehe und etwas lerne, dann könnte ich vielleicht bei ihm wohnen. Ich möchte den Hauptschulabschluss machen." Der Schöffensenat gab dem strafmündigen Jugendlichen noch eine Chance: Der Prozess endete mit einer rechtskräftigen Diversion unter einer Probezeit von zwei Jahren. Er erhielt die Weisung, sich in diesem Zeitraum einer Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie zu unterziehen. Es wurde auch eine Bewährungshilfe angeordnet. (APA)
(Quelle: salzburg24)