Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte gegen die Pinzgauerin einen Strafantrag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung bei Gericht ein. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Wanderführerin mit Vorwürfen konfrontiert
Die Wanderführerin wird mit mehreren Vorwürfen konfrontiert: Die 14-köpfige Gruppe sei unzureichend ausgerüstet gewesen. Die Beschuldigte soll trotz der im Lawinenlagebericht enthaltenen Warnung bezüglich des Anstiegs der Lawinengefahr auf "erheblich" um 10.30 Uhr und damit "deutlich zu spät" zu der zweistündigen Tour im Dürnbachtal aufgebrochen sein. Außerdem habe sie es verabsäumt, bei Betreten des Hanges außerhalb des gesicherten Skiraumes das erforderliche Risikomanagement durchzuführen, nämlich das in Abständen zu erfolgende "Einzelgehen" der Teilnehmer.
Lawine verschüttet Wanderführerin und 6 Mitglieder
Die mächtige Gleitschneelawine, die sich mittags rund 200 Meter oberhalb der Gruppe auf der rund 40 Grad steilen Südwestflanke des Braunkogels löste, erfasste die Wanderführerin und sechs Mitglieder der Gruppe, die aus Deutschen und Schweizer Urlaubern bestand. Sie wurden mitgerissen und bis zu zwei Meter tief verschüttet. Sieben weitere Teilnehmer "wurden durch Zufall nicht erfasst", steht in dem Strafantrag.
Ein Toter, mehrere Verletze
Die Staatsanwaltschaft macht die 46-Jährige für den Tod eines 40-jährigen Touristen aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen und für die Körperverletzungen von fünf Schneeschuhwanderern verantwortlich. Im Falle einer Verurteilung droht der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Der Obmann des Salzburger Bergführerverbandes, Günter Karnutsch, hatte nach dem Unglück gegenüber mehreren Medien kritisiert, dass die Pinzgauerin über keine Bergführerlizenz verfüge. Offenbar war nur die Wanderführerin mit einer Lawinenausrüstung ausgestattet. (APA)
(Quelle: salzburg24)