Das Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 11. Juni 2015 ist gestern von einem Berufungssenat am Landesgericht Salzburg bestätigt worden. Die beiden Lehrerinnen haben demnach die Aufsichtspflicht über eine zwölfjährige Syrerin während des Hallenbad-Besuches am 1. Juli 2014 verletzt. Die Nichtschwimmerin war leblos am Grund eines tiefen Beckens im Schwimmerbereich aufgefunden worden. Die Tochter eines anerkannten Flüchtlings aus Syrien starb wenig später im Spital.
Dienstbehörde: Lehrerinnen genug gestraft
Die zwei Lehrerinnen der Neuen Mittelschule Saalfelden sind derzeit im Krankenstand und werden psychologisch betreut. Ihre Verurteilung bedeutet aber nicht gleichzeitig einen Jobverlust, dies ist erst ab einer einjährigen Strafe der Fall. Ein Disziplinarverfahren müssen sie auch nicht befürchten. Das wäre übertrieben, die Lehrerinnen seien bereits genug gestraft, hieß es seitens der Dienstbehörde.
"Der tragische Tod der Schülerin hat ganz Salzburg betroffen gemacht. Nach dem nun ergangenen Urteil ist es uns wichtig, neben der Unterstützung der Familie auch die betroffenen Pädagoginnen bestmöglich zu unterstützen", informierte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Vom Dienstgeber, dem Land Salzburg, würden Unterstützungsleistungen wie beispielsweise psychologische Betreuung angeboten.
Haslauer will Pädagoginnen Rückendeckung geben
Seit dem Urteil ist die Verunsicherung beim Lehrpersonal groß, vor allem was die Beaufsichtigung von Schülern bei Schulsportveranstaltungen angeht. Um darauf einzugehen, werde sich die Bildungsabteilung des Landes gemeinsam mit dem Landesschulrat bei der Lehrerfortbildung und bei Informationsveranstaltungen intensiv dieses Themas annehmen. "Mit diesen Maßnahmen hoffen wir, den vielen engagierten und motivierten Pädagoginnen und Pädagogen auch weiterhin die Rückendeckung zu geben, damit sie Schulveranstaltungen durchführen", erklärte Haslauer.
(APA)
(Quelle: salzburg24)