Scharfe Kritik an den Plänen der Salzburger Landesregierung, die Nationalparkgebiete des Untersulzbachtals und des Obersulzbachtals in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) per Verordnung zum Sonderschutzgebiet zu erklären, über der Oberpinzgauer SPÖ-Landtagsabgeordneten Karl Schmidlechner. Demnach stehe das Wegerecht auf dem Spiel.
„Viele in unserer Region befürchten durch die strengen Regeln eines Sonderschutzgebietes weitgehende Einschränkungen des freien Wegerechtes“, erklärt Schmidlechner. Damit würde den Alpinisten die Nutzung des Gebiets stark erschwert.
Vorbereitet wird die Maßnahme seit dem 2013. Damals wurden bereits erste Wildnis-Potenzial-Erhebungen durchgeführt und 2016 entsprechende Gründe angekauft und in sehr langfristigen Verträgen auf ein Sonderschutzgebiet ausgerichtet.
„Veränderung unserer Nationalpark-Idee“
Salzburg2410_schmidlechner_karlFür den Oberpinzgauer Politiker widerspricht das aktuelle Vorgehen der Landesregierung der Nationalpark-Idee der Pinzgauer. „Seit der Entstehung unseres Nationalparks, den wir Pinzgauer sehr ins Herz geschlossen haben, stand immer eines im Mittelpunkt: Die Bedürfnisse des Nationalparks samt Tier- und Pflanzenwelt, sowie jene der Einheimischen und unserer Touristen, bringen wir unter einen Hut. Mensch, Natur, Nationalpark und Lebensraum sind im Einklang“, erklärt Schmidlechner. „Jetzt wird ohne öffentliche Diskussion und Werben für die Idee des Nationalparks über die Menschen hinweg entschieden. Das lehnen wir als SPÖ ab.“
Traditionelle Bergrouten verboten
Ablehnend steht Schmidlechner vor allem der drastischen Einschränkung des freien Wegerechts gegenüber, das mit dem Sonderschutzgebiet kommen wird. Denn das Wandern und Bergsteigen wird dann nur mehr auf den bestehenden und markierten Wegen und Steigen erlaubt sein. „Was wird dann aus der alten Oberpinzgauer Tradition des Mineralien-Sammelns? Und wie erkläre ich einem Einheimischen, dass er den Großvenediger künftig über den Nordgrat nicht mehr besteigen darf?“
Die kontroverse Verordnung ist seit dem 10. Februar 2017 in Begutachtung. Vier Wochen lang können dazu Stellungnahmen abgegeben werden. Über die Verordnung entscheiden wird die Landesregierung.