Ein 48-jähriger Unternehmer, der laut Anklage insgesamt 2,3 Millionen Euro von Firmenkonten zur privaten Verwendung abgezweigt haben soll, war am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg nicht geständig. Die Staatsanwaltschaft warf dem im Immobilienbereich tätigen Deutschen schweren Betrug, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Untreue vor.
Über Jahre hinweg Geld abgezweigt
Staatsanwältin Sandra Lemmermayer gab als Tatzeitraum Dezember 2007 bis Juli 2010 an. Der Beschuldigte soll Geschäftsführer mehrerer Firmen gewesen sein und zahlreiche Bauprojekte, darunter auch Hotels, in Deutschland, Österreich und der Schweiz abgewickelt haben. Eine Beteiligungs-GmbH hat der Deutsche offenbar im Jahr 2008 in Salzburg gegründet.
Erschwindelte Millionen für Reise, Autos und Haus
Im Tatzeitraum seien hohe Beträge aus dem Vermögen des Firmengeflechtes in die eigene Tasche des Angeklagten geflossen, lautete der Vorwurf der Staatsanwältin. Als eine der Firmen vor vier Jahren Konkurs anmeldete, der Antrag aber mangels Geldes abgelehnt wurde, startete die Anlagebehörde mit umfangreichen Ermittlungen. Einen Teil des abgezweigten Geldes soll der Beschuldigte für Reisen, Autos und zur Rückzahlung von offenen Forderungen verwendet haben. Rund 1,3 Mio. Euro hat er laut Anklage in einen Zweitwohnsitz im Salzburger Pinzgau gesteckt.
48-Jähriger bestreitet Vorwürfe
Der Unternehmer erklärte dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, dass das Haus im Pinzgau einer Privatstiftung gehöre. Die Begünstigten seien seine Frau und seine Kinder. Er bestritt zudem alle anderen Anklagevorwürfe. Er habe sich immer auf seine Berater verlassen, "ich hatte niemals einen Schädigungsvorsatz", betonte der 48-Jährige. Der Kaufmann erklärte zu Beginn der Verhandlung, dass er fünf bis sechs Millionen Euro Schulden habe.
Ein Buchsachverständiger hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstromanalyse vorgenommen. Fünf Zeugen sind geladen. Der Prozess soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Im Falle eines Schuldspruches droht dem Angeklagten eine Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.
(APA)
(Quelle: salzburg24)