Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus und der Covid-Patient:innen ist landesweit gesunken. Daher können die Salzburger Landeskliniken (SALK) die Regeln für externe Personen lockern, geben die SALK in einer Aussendung am Mittwoch bekannt. Konkret heißt das: Ab Freitag, 18. November, gilt an allen Standorten (Uniklinikum Campus LKH und CDK, Landesklinik Hallein, Landesklinik St. Veit und Landesklinik Tamsweg) für externe Personen außer in Notfällen die 3-G-Regel anstelle der 2,5-G-Regel.
In Notfällen gibt es weder für Patient:innen noch für deren notwendige Begleitpersonen Zutrittsregeln.
Was bedeutet die 3-G-Regel?
Damit die 3-G-Regel eingehalten wird, ist einer der folgenden Nachweise notwendig:
- Nachweis über zumindest 3 Impfungen (1 Jahr gültig)
- Absonderungs-Bescheid bzw. Genesungs-Nachweis (beides 180 Tage gültig)
- Nachweis eines negativen Tests – entweder PCR-Test (72 Stunden gültig) oder Antigen-Test (24 Stunden gültig).
Für wen gilt 3-G-Regel in den SALK?
- Für geplante ambulante, tagesklinische oder stationäre Patientinnen und Patienten.
- Für notwendige Begleitpersonen.
- Für Besucherinnen und Besucher.
- Für Lieferantinnen und Lieferanten (auch Taxifahrerinnen und -fahrer) sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister.
2,5-G-Regel für SALK-Angestellte bleibt
Für die Mitarbeiter:innen gilt aus Sicherheitsgründen weiterhin die 2,5-G-Regel. Sie benötigen also entweder den Nachweis über zumindest drei Impfungen oder einen Absonderungsbescheid bzw. Genesungs-Nachweis oder den Nachweis eines negativen PCR-Tests (72 Stunden gültig).
(Quelle: salzburg24)