Zahlen gehen zurück

SALK lockern die Corona-Regeln für Besucher:innen

Veröffentlicht: 16. November 2022 11:07 Uhr
Das Abflachen der Corona-Welle im Bundesland veranlassen auch die Salzburger Landeskliniken (SALK) ihre Corona-Beschränkungen zu senken. Ab Freitag gilt für externe Personen wieder die 3-G-Regel.
SALZBURG24 (OK)

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus und der Covid-Patient:innen ist landesweit gesunken. Daher können die Salzburger Landeskliniken (SALK) die Regeln für externe Personen lockern, geben die SALK in einer Aussendung am Mittwoch bekannt. Konkret heißt das: Ab Freitag, 18. November, gilt an allen Standorten (Uniklinikum Campus LKH und CDK, Landesklinik Hallein, Landesklinik St. Veit und Landesklinik Tamsweg) für externe Personen außer in Notfällen die 3-G-Regel anstelle der 2,5-G-Regel.

In Notfällen gibt es weder für Patient:innen noch für deren notwendige Begleitpersonen Zutrittsregeln.

Was bedeutet die 3-G-Regel?

Damit die 3-G-Regel eingehalten wird, ist einer der folgenden Nachweise notwendig:

  • Nachweis über zumindest 3 Impfungen (1 Jahr gültig)
  • Absonderungs-Bescheid bzw. Genesungs-Nachweis (beides 180 Tage gültig)
  • Nachweis eines negativen Tests – entweder PCR-Test (72 Stunden gültig) oder Antigen-Test (24 Stunden gültig).

Für wen gilt 3-G-Regel in den SALK?

  • Für geplante ambulante, tagesklinische oder stationäre Patientinnen und Patienten.
  • Für notwendige Begleitpersonen.
  • Für Besucherinnen und Besucher.
  • Für Lieferantinnen und Lieferanten (auch Taxifahrerinnen und -fahrer) sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister.

2,5-G-Regel für SALK-Angestellte bleibt

Für die Mitarbeiter:innen gilt aus Sicherheitsgründen weiterhin die 2,5-G-Regel. Sie benötigen also entweder den Nachweis über zumindest drei Impfungen oder einen Absonderungsbescheid bzw. Genesungs-Nachweis oder den Nachweis eines negativen PCR-Tests (72 Stunden gültig).

(Quelle: salzburg24)

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