Gesetzesnovelle

Salzburg beschließt Nikotinbeutel-Verbot für Jugendliche

Veröffentlicht: 07. Februar 2024 08:53 Uhr
Der Erwerb und Konsum von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige wird im Bundesland Salzburg verboten. Eine entsprechende Novelle des Salzburger Jugendgesetztes wurde heute im Landtag beschlossen.
SALZBURG24 (AG)

Im Salzburger Landtag wurde heute über das Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren entschieden. „Der Erwerb und der Konsum von Nikotinbeutel wird in Salzburg künftig für unter 18-Jährige verboten. Mit dem heutigen Beschluss der Novelle des Salzburger Jugendgesetzes im Landtagsausschuss schließen wir eine bestehende Gesetzeslücke und schützen junge Menschen vor den negativen Folgen dieses leider immer stärker um sich greifenden Suchtmittels“, so ÖVP-Jugendsprecherin Martina Jöbstl in einer Aussendung am Mittwoch.

Hype um Nikotinbeutel in Salzburger Schulen 

Die Diskussion über das Verbot von Nikotinbeuteln hat Fahrt aufgenommen, da diese Produkte, obwohl sie keinen Tabak enthalten, dennoch Nikotin abgeben und bei Jugendlichen immer beliebter werden.

 

„Aus Schulen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit wissen wir, dass sich um diese bisher gänzlich unregulierten Produkte in den letzten Jahren ein regelrechter Hype entwickelt hat“, so die ressortzuständige Salzburger Vize-Regierungschefin Marlene Svazek (FPÖ) in einer Aussendung im Herbst.

Svazek kritisiert Nikotinbeutel als "gesunde Alternative"

Sie kritisiert gegenüber dem ORF außerdem, dass Nikotinbeutel teilweise als "gesunde Alternative zur Zigarette" vermarktet werde, was Jugendlichen ein falsches Bild der Harmlosigkeit vermitteln könne. Tatsächlich werde dabei aber oft sogar mehr Nikotin in den Körper aufgenommen als beim klassischen Rauchen.

Lösung für Umgang mit Nikotinbeuteln gefordert

Ziel der Novelle sei es auch, die Suchtprävention zu stärken. Die Konferenz der Landesjugendreferenten und -referenten erzielte bereits im Juni eine Einigung darüber, dass eine länderübergreifende und konsequentere Lösung im Umgang mit Nikotinbeuteln erforderlich sei.

"Snus" von Regelung nicht betroffen

Die ebenso beliebten „Snus“, die im Gegensatz zu Nikotinbeuteln eine Tabakmischung enthalten, bleiben von der Gesetzesänderung aber unberührt. Da es sich dabei um ein Tabakprodukt handelt, ist deren Verkauf ohnehin erst ab 18 Jahren erlaubt. Mit dem Gesetz wolle man erreichen, „dass junge Menschen erst später und möglicherweise dadurch erst gar nicht zu nikotinhaltigen Waren greifen“.


Bevor das Landesgesetz endgültig in Kraft treten kann, muss aufgrund der Zuständigkeit die Zustimmung der Bundesregierung eingeholt werden.

(Quelle: apa)

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