Die Ministerin erklärte am Montag im „Ö1-Morgenjournal“, dass sie bis zur Neuwahl im September eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer erreichen möchte. In Salzburg bekommen Krisen-Pflegeeltern derzeit etwa 1.000 Euro. Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) zeigt sich in einer Stellungnahme gegenüber SALZBURG24 positiv: „Ich greife diesen Vorschlag gerne auf und bringe ihn in die Konferenz der Kinder- und JugendhilfereferentInnen der Länder ein. Wichtig ist mir, dass wir hier gleiches mit gleichem vergleichen. Das erhöhte Pflegekindergeld für diese wichtige Arbeit sollte in allen Bundesländern gleich sein.“
Durch den Beschluss der vorhergehenden Regierung, die Kompetenzen der Kinder- und Jugendhilfe vom Bund ausschließlich den Ländern zu übertragen, werde das aber nicht einfacher werden, befürchtet Schellhorn.
Pflegekindergeld in Salzburg
Pflegeeltern in Salzburg bekommen monatlich Geld für die Betreuung der Kinder. Bei Krisen-Pflegeeltern erhöht sich dieser Betrag nochmals um 50 Prozent. Dauert das Pflegeverhältnis vermutlich länger als ein Jahr, bekommen Pflegemamas und -papas einen einmaligen Zuschuss von 545,65 Euro für Ausstattung.
Unterhaltskosten | 473 Euro |
Erziehungsaufwand | 127 Euro (0 bis 6 Jahre) |
212 Euro (7 bis10 Jahre) | |
237 Euro (Kinder ab 11 Jahren) |
Kollektivverträge für Krisen-Pflegeeltern
Der Landesrat weist darauf hin, dass nicht nur das Pflegekindergeld, sondern auch die dienstrechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich seien. Dabei geht es vor allem um die Sozialversicherung. In Salzburg waren die „Notfall-Eltern“ nur versichert, solange ein Kind bei ihnen wohnte. Für diesen Zeitraum gab es einen freien Dienstvertrag mit dem Land. Schellhorn hatte dafür im Jänner im Gespräch mit S24 ein neues Modell angekündigt.
Seit 1. Juli 2019 ist das nun in Kraft. Krisen-Pflegeeltern können über den Verein SOS Kinderdorf für zehn Wochenstunden angestellt werden. Das erfolge über den dortigen Kollektivvertrag, erklärt Schellhorn: „Dann gibt es selbstverständlich das erhöhte Pflegekindergeld für Bereitschaftspflege zusätzlich. Aktuell haben fünf Bereitschaftspflegeeltern ihr Interesse an dieser Anstellung bekundet.“
Kinderbetreuungsgeld erst ab 91 Tagen
Beim Thema Kinderbetreuungsgeld merkt Schellhorn an, dass die Länder bereits im vergangenen Herbst eine Lösung eingefordert hätten. Stilling möchte hier einen erneuten Anlauf im Nationalrat versuchen.
Erst im Jänner dieses Jahres wurde die Regelung zum Kinderbetreuungsgeld nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs überarbeitet. Dieser besagt, dass es keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gäbe, weil Krisenpflege immer nur vorübergehend sei und deshalb keine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Kind vorliege. Nach der Überarbeitung durch die schwarz-blaue Regierung haben Krisen-Pflegeeltern nun nach 91 Betreuungstagen Anspruch darauf.
Doppelte Auszahlung möglich?
Eine Regelung, die für Kritik sorgte. Stilling will nun nach einer verfassungskonformen Möglichkeit suchen, damit diese Leistung von Anfang an in Anspruch genommen werden kann. „Die Gelder, die Krisen-Pflegeeltern bekommen, dürfen aber nicht der Ursprungsfamilie weggenommen werden“, betont die Ministerin. Es solle also eine Ausnahme gefunden werden, um das Kinderbetreuungsgeld für einen gewissen Zeitraum doppelt auszahlen zu können.
NEOS und SPÖ für Vereinheitlichung
Unterstützung bekommt Stilling bereits von der SPÖ und den NEOS. „Die meisten Krisen-Pflegeeltern fallen mit dieser Regelung ums Kindergeld um, weil sie die Kinder durchschnittlich sechs bis acht Wochen betreuen“, erläutert SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler in einer Aussendung. Es sei „absolut erfreulich“, dass Stilling nun rasch etwas weiterbringen will.
„Als sehr begrüßenswert“ bezeichnet NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard das Vorhaben Stillings. Bernhard weist weiteres darauf hin, dass es nicht nur bei den Krisen-Pflegeeltern österreichweit große Unterschiede gibt: „In jedem Bundesland gibt es andere Standards im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Ich appelliere an die Ministerin, auch hier bundesweit einheitliche Standards zu schaffen.“
(Quelle: salzburg24)