Gemeinden und ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister will die Salzburger Landesregierung mit neuen Maßnahmen entlasten. Hintergrund sind sinkende Einnahmen und steigende Kosten, insbesondere im Sozialbereich, wie Wolfgang Mayer, Klubobmann der Salzburger Volkspartei, auf Facebook erklärt. Diese würden den kommunalen Haushalt zunehmend unter Druck setzen. Zudem sei die persönliche Haftung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern "unzumutbar".
Haftungsübertragung von Ortschef:innen auf Salzburgs Gemeinde
Kommt es in gemeindeeigenen Pflege- und Senioreneinrichtungen zu Verwaltungsübertretungen, hafteten bislang die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister persönlich für Verwaltungsstrafen. Diese Haftung soll künftig auf die Gemeinde oder den Gemeindeverband als juristische Person übergehen, kündigt Mayer an.
Flexiblere Zahlungstermine im Sozialbereich
Gemeinden mussten bisher Nachzahlungen im Sozialbereich bis zum 15. Februar leisten. "Zu diesem Zeitpunkt haben die Gemeinden oft ein Liquiditätsproblem", so Mayer. Künftig sollen diese Zahlungen in zwei Tranchen aufgeteilt werden: eine am 15. Februar und eine zweite am 15. November.
Keine Verzugszinsen bei geringfügiger Zahlungsüberschreitung
Gemeinden, die Zahlungen an das Land im Sozialbereich nur um wenige Tage verzögern, mussten bisher Verzugszinsen entrichten. Dies soll künftig nicht mehr der Fall sein, sofern die Verzögerung maximal drei Tage beträgt. 75 Prozent der verspäteten Einzahlungen entfallen bereits auf die ersten beiden Tage, weshalb die Regelung eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bedeutet.
Während die ersten beiden Maßnahmen einer Gesetzesänderung bedürfen, sollen die flexibleren Zahlungstermine und die Abschaffung der Verzugszinsen bereits kommenden Mittwoch beschlossen werden.
Für Manfred Sampl, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, sind die geplanten Gesetzesänderungen eine große Erleichterung, wie er in einer Aussendung des Landes betont: „Wenn so enorme Zahlungen, wie hier im Sozialbereich, auf mehrere Beträge aufgeteilt werden können, fällt es den Gemeinden in der aktuell sehr angespannten Situation deutlich leichter, ihre Liquidität aufrecht zu erhalten.“ Die persönliche Haftung der Bürgermeister halte auch er für nicht angemessen: „Ein Ortschef kann ja nicht ins operative Geschäft einer Pflegeeinrichtung eingreifen, sondern nur den Rahmen schaffen.“
(Quelle: salzburg24)