Die WKS richtete wegen des Coronavirus eine eigenen Task Force ein, um Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, gibt Kurt Oberholzer von der Wirtschaftskammer Salzburg gegenüber SALZBURG24 an: "Es müssen sehr viele Aspekte berücksichtigt werden. Vom Arbeitsrecht über Anwesenheiten und Entgeltfortzahlung, bis hin zu Lieferketten, Förderungen und Entschädigung." Ebenso ist die WKS-Task-Force mit den zuständigen Stellen des Landes Salzburg für den regelmäßigen Abgleich der Lage sowie mit den Einsatzorganisationen in Kontakt, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch.
Wirtschaftskammer-Experten geben Auskunft
Folgende Experten sind im Rahmen der Task Force der WKS tätig, die sich regelmäßig mit ihren Kollegen auf Bundesebene inhaltlich abgleichen:
- Außenwirtschaft (Lieferketten, Reisen in Gefährdungszonen, Niederlassungsmanagement etc.): Mag. Thomas Albrecht, Tel. 0662/88 88 Dw. 255, E-Mail: talbrecht@wks.at
- Arbeitsrecht (Home-Office, Arbeitnehmerschutz, Entgeltfortzahlung etc.): Dr. Lorenz Huber, Tel. 662/88 88 Dw. 323, E-Mail: lhuber@wks.at
- Allgemeine Rechtsfragen (Verträge, Entschädigungen etc.): Dr. Peter Enthofer, Tel. 0662/88 88 Dw. 321 E-Mail: penthofer@wks.at
- Tourismus (Veranstaltungen, Storno, Reiserecht, Fragen für Hotellerie, Gastronomie etc.): Dr. Rainhold Hauk, Tel. 0662/88 88 Dw. 249, E-Mail: rhauk@wks.at
- Transport und Verkehr (allfällige Verkehrssperren, Fragen des Güter- und Personenverkehrs): Mag. Robert Soder, Tel. 0662/88 88 Dw. 249, E-Mail: rsoder@wks.at
- Corona-Virus Infopoint der WKÖ (Referat Außenwirtschaft Asien), Tel. 05 90 900-4352 (Mo-Fr 9.00-17.00 Uhr), E-Mail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
Wie sich eine etwaige Coronavirus-Quarantäne auf die Arbeitnehmer auswirkt, haben wir uns HIER angesehen. Über das Epidemiegesetz sind Fernbleiben von der Arbeit und die Entgeltfortzahlung geregelt.
Auswirkungen auf den Tourismus
Die Auswirkungen des Coronavirus spürt natürlich auch der Tourismus. Laut Oberholzer müsse hier vor allem geklärt werden, wie es um Anreisen oder Stornierungen steht. Ein etwaiger Schaden für Salzburgs Wirtschaft lasse sich derzeit aber noch überhaupt nicht abschätzen.
Maßnahmen bei Coronavirus-Fall
Wie die Maßnahmen bei einem Coronavirus-Fall in einer Salzburger Firma aussehen könnten, ist abhängig vom jeweiligen Betrieb an sich. unterschieden wird nach Größe, oder ob eine oder mehrere Personen betroffen sind. Zudem wird beachtet, ob die betroffene Person häufig in Kontakt mit anderen Personen stand. In jedem Fall wird das Umfeld des Betroffenen genauer unter die Lupe genommen.
Coronavirus: Salzburger Firmen sagen Termine ab
Gerade für Salzburger Firmen, die international agieren, stellt die neuartige Krankheit einen Risikofaktor dar. Einige sagten bereits Treffen im Ausland ab, die Gewerkschaft der Privatangestellten weist zudem daraufhin, dass in Gebiete mit partieller Reisewarnung, wie etwa in Norditalien, niemand entsandt werden darf.
Für alle anderen italienischen Gebiete treffen den Arbeitgeber Informations- und Schutzpflichten. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich bereits in Krisengebieten befinden, können bei Unzumutbarkeit ihre Rückholung nach Österreich verlangen.
(Quelle: salzburg24)