Während des Lockdowns sollen die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Laut Klambauer hat die Bundesregierung Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder nur in den Kindergarten zu bringen, falls diese dort betreut werden müssen.
„Das bedeutet, dass grundsätzlich unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen die elementaren Bildungseinrichtungen für all jene Kinder, die es brauchen, in Form eines weitgehend normalen Betriebs mit erhöhten Schutzmaßnahmen geöffnet haben. Der Besuch der Einrichtungen ist nicht vom beruflichen Hintergrund der Eltern abhängig. Es bestehen keine Einschränkungen“, betont Landesrätin Klambauer.
Kindergartenpflicht im letzen Jahr aufgehoben
Die Kindergartenpflicht im letzten Jahr wird für die Zeit des Lockdowns bis 6. Dezember aufgehoben. Das schließt allerdings deren Besuch einer Einrichtung nicht aus, „im Gegenteil, gerade das Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist von zentraler Bedeutung. Auch hier bleibt der Besuch eine individuelle Entscheidung der Familie“, betont Klambauer.
Gruppen verkleinert
Um die organisatorische Voraussetzung dafür zu schaffen, aus Sicherheitsgründen die Gruppen zu verkleinern, wird diese Woche eine Verordnung in Kraft treten. Die Betreuung einer Gruppe mit maximal zwölf Kindern kann damit vorübergehend auch einer erfahrenen Zusatzkraft übertragen werden.
(Quelle: salzburg24)