Diese Tat schockierte Salzburg: Die Verdächtigen – drei Mädchen und drei Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren – sollen eine 13-Jährige brutal gequält haben. Die Bande sollen eine Zigarette auf der Stirn des Mädchens ausgedämpft, ihr die Haare geschnitten und sie bespuckt haben. Derzeit sitzen sie wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.
Jugendliche in gesichertes Umfeld entlassen
Nun soll im Zuge einer sogenannten Sozialnetzkonferenz geprüft werden, ob vier der sechs Jugendlichen nach der U-Haft in ein strukturiertes und gesichertes soziales Umfeld entlassen werden können. Diese Gespräche werden vom Verein Neustart geführt, der in Salzburg eine Resozialisierungshilfe für Straffällige anbietet. "Die Haft wird nichts besser machen. Das Gericht will die Jugendlichen danach auch nicht einfach ‚in die freie Wildbahn‘ entlassen. Deshalb haben wir sie am Donnerstag in der Haft besucht und mit ihnen gesprochen", so Johannes Bernegger vom Verein Neustart im Gespräch mit SALZBURG24.
13-Jährige gequält: Besteht Wiederholungsgefahr?
Aber besteht bei den Jugendlichen eine Wiederholungsgefahr? Ja und nein meint Bernegger: "Diese pubertären, sadistischen Handlungen sind grundsätzlich nichts Ungewöhnliches." Die nun verhängte U-Haft stelle für die jungen Täter aber bereits einen notwendigen Realitätsschock dar. Das Potential zur Wiederholung sei durchaus vorhanden, die Tat aber auch eine Cliquenhandlung gewesen. "Es ist nicht so, dass die Jugendlichen nun herumlaufen, sich den Nächsten schnappen und den dann quälen", meint Bernegger. Zu dieser Clique wollte laut Bernegger im Übrigen auch die 13-Jährige dazugehören.
Jugendbande bis Mitte April in U-Haft
Bis zur kontradiktatorischen Einvernahme Mitte April sitzen die sechs nun erst einmal in U-Haft. Bis dahin soll auch die Sozialnetzkonferenz stattfinden. „Dann wird neuerlich die Frage der Haft geprüft und mit dem Ergebnis der Sozialnetzkonferenz wird das Gericht entscheiden, ob die Jugendlichen entlassen werden können oder nicht“, so Bernegger weiter. Bis zum Prozess sind sie dann noch in einer hochfrequenten Bewährungsbetreuung und müssen sich an einen mit dem sozialen Umfeld – also Familie, Freunde und Schule – erarbeiteten Plan halten.
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(Quelle: salzburg24)