Anschließend präsentieren die Sachverständigen des Landes ihre Expertisen zur Einschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die mündliche Verhandlung soll den Parteien des Verfahrens die Möglichkeit bieten, im direkten Austausch Fragen an die Amtssachverständigen und die Experten auf Antragsstellerinnenseite zu stellen. "Die UVP-Behörde trifft derzeit umfangreiche Vorbereitungen, damit die mündliche Verhandlung bestens vorbereitet ist", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler.
20 Bürgerinitiativen beteiligt
Die Abwicklung der mündlichen Verhandlung stellt alle Beteiligten – Behörde und Verfahrensparteien – vor eine Herausforderung: Bei dem UVP-Verfahren zur Salzburgleitung handelt es sich um ein Verfahren in noch nicht da gewesener Dimension. Als Parteien sind etwa 20 Bürgerinitiativen und 39 Gemeinden am Verfahren beteiligt, aber auch mehrere Umweltorganisationen und die Landesumweltanwaltschaft nehmen am Verfahren teil. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl persönlich betroffener Einzelpersonen, denen zur Wahrung ihrer Rechte ebenfalls Parteistellung zukommt.
Kapazität stößt an Grenzen
Um zu gewährleisten, dass die mündliche Verhandlung geordnet abläuft und alle Verfahrensparteien ausreichend Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen, sind von der Behörde bereits im Vorfeld umfangreiche Planungen notwendig gewesen. Das Funktionieren der mündlichen Verhandlung hängt aber auch maßgeblich vom Mitwirken der Teilnehmenden ab. Um das organisatorische "Miteinander" bei der Verhandlung zu erleichtern und auch für die Verfahrensparteien planbar zu machen, hat die Behörde ein Informationsblatt erstellt.
Der Verhandlungsort verfügt über eine ausreichende Kapazität an Sitzplätzen (rund 2.500). Lediglich die Anzahl der Tischplätze ist auf zirka 120 Plätze beschränkt. Zusätzlich gibt es Sitzplätze in unmittelbarem Nahebereich zu den Tischplätzen sowie die Plätze auf den Rängen.
(Quelle: salzburg24)