Weil sich der Randalierer damals nicht beruhigen ließ, wurde die Polizei gerufen. "Als er beim Hinausgehen mitbekommen hat, dass ich mit der Polizei telefoniere, ist er zurückgelaufen, auf mich zugesprungen und hat mich getreten", sagte der Mesner am Mittwoch zu Strafrichter Philipp Grosser. "Der Gottesdienst ist nicht unterbrochen worden. Aber circa 200 Leute haben geschaut, was da los ist." Wegen des geprellten Ellbogens sei er auf seiner anschließenden Pilgertour am Jakobsweg drei Wochen lang von Schmerzen begleitet worden, schilderte der Zeuge.
In Dom randaliert: Keine Störung der Religionsausübung
Vom Vorwurf der Störung einer Religionsausübung wurde der Angeklagte freigesprochen. Er habe zwar im Gottesdienst herumgeschrien und die Glocke geläutet, aber die Störung sei nicht in dem Ausmaß erfolgt, um einen Schuldspruch fällen zu können, erläuterte der Richter.
Salzburger nicht bei Verhandlung erschienen
Die Strafe von 270 Tagessätzen zu je vier Euro wurde als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung ausgesprochen. Der vorbestrafte Salzburger war am Mittwoch bereits zum zweiten Mal nicht zur Verhandlung erschienen. Weil das Urteil in seiner Abwesenheit erfolgte, kann er dieses nach Zustellung innerhalb von 14 Tagen beeinspruchen. Staatsanwalt Roland Finster verzichtete auf Rechtsmittel.
(Quelle: apa)