Mit der Drohung der unbekannten Person, diese Aufnahmen auf seinem Account zu veröffentlichen, ließ sich der 56-Jährige dann zu einer Zahlung von insgesamt 1.500 Euro nötigen. Als die Geldforderungen andauerten, brach der Mann den Kontakt ab. Der Erpresser veröffentlichte daraufhin die sensiblen Bilder auf dem Social-Media-Account des Opfers, teilt die Polizei in einer Aussendung am Donnerstag mit. Die Ermittlungen laufen.
Was genau ist Sextortion?
Sextortion bezeichnet eine Form der Erpressung, bei welcher der Täter dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos oder -Videos des Opfers droht, um das Opfer zum Beispiel zu einer Geldzahlung oder zur Vornahme sexueller Handlungen zu zwingen, wobei der Täter die fraglichen Inhalte zuvor mit oder ohne Wissen des Opfers zum Beispiel durch Sexting oder Cybersex mit dem (gutgläubigem) Opfer erlangt hat. Im Falle minderjähriger Opfer verwendet Europol die Bezeichnung „sexuelle Nötigung und Erpressung von Kindern im Internet“.
Zentrales Element der Sextortion ist das Schamgefühl des Opfers wegen der verwendeten Aufnahmen, das deshalb den Täter nicht bei der Polizei anzeigt und sich auch Vertrauenspersonen nicht offenbart. Die dadurch entstehende psychische Belastung ist hoch. Mitunter verstehen minderjährige Opfer auch nicht, dass eine Straftat vorliegt.
(Quelle: salzburg24)