Stadt

Angestellte gefeuert, weil sie bei sterbendem Bruder sein wollte

Als die Angestellte ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef suchte, ließ er sie gar nicht zu Wort kommen, brüllte sie nieder und kündigte ihr fristlos.
Veröffentlicht: 20. Dezember 2012 11:24 Uhr
Fristlos gekündigt, und vor allem herzlos: Das musste eine Angestellte einer kleinen Salzburger Bäckerei erleben, weil sie ihren Bruder in seinen letzten Stunden begleiten wollte.

Der Gesundheitszustand des Bruders der Angestellten verschlechterte sich Ende September rapide und sie wurde immer wieder vom Krankenhaus, wo er auf der Intensivstation lag, angerufen.

Angestellte immer in Kontakt mit Chefin

Die Angestellte machte sich sofort auf den Weg zu ihrem Bruder ins Krankenhaus – immer in Absprache mit der Chefin. Bei den ersten beiden Malen gab es auch keine Probleme. Dann kam wieder ein Anruf vom Krankenhaus, die Angestellte informierte ihre Chefin und verbrachte die Nacht und einen Teil des darauffolgenden Tages bei ihrem Bruder. „In der Intensivstation gilt ja ein Handyverbot, deshalb war die Frau nicht zu erreichen“, erläutert Heimo Typplt, Leiter der AK-Arbeitsrechtsberatung. 

Chef beschimpft Frau während Bruder stirbt 

Die Angestellte meldete sich um 14 Uhr zurück, bis dahin gab es immer noch kein Problem. Im Gegenteil – die Chefin sagte, sie werde sie so rasch wie möglich ablösen. Als die Angestellte um 16 Uhr wieder ins Krankenhaus fahren wollte, wurde sie vom Chef aufs Unflätigste zurechtgewiesen. „Die Frau war  völlig fertig, fuhr ins Krankenhaus, wo ihr Bruder um 16.45 Uhr in ihrer Gegenwart verstarb“, schildert Typplt.

Fristlos gekündigt

Als die Angestellte ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef suchte, ließ er sie gar nicht zu Wort kommen, brüllte sie nieder und kündigte ihr fristlos. „Wir werden jetzt offene Lohnansprüche inklusive Überstunden für die Frau geltend machen“, so Typplt. „Grundsätzlich könnte  man die fristlose Entlastung anfechten, da die Arbeitnehmerin ihre Abwesenheiten ja immer mit der Chefin abgesprochen hat.“ Eine erfolgreiche Anfechtung hieße aber, dass das Dienstverhältnis aufrecht ist – und daran hat die Frau kein Interesse mehr.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken