Weil sie in einer Zone gebettelt hatte, wo dies laut des Salzburger Bettelverbots nicht erlaubt ist, wurde eine Frau mit 100 Euro abgestraft. Sie brachte eine Beschwerde vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser lehnte die Behandlung mangels Erfolgsaussichten ab. Die Plattform für Menschenrechte Salzburg nimmt diese Entscheidung „mit Bedauern zur Kenntnis“, wie das Netzwerk heute in einer Aussendung mitteilt.
Betteln als freie Meinungsäußerung?
"Wir haben die Beschwerde einer Frau unterstützt, die in Salzburg der stillen Bettelei nachging und dafür mit 100 Euro abgestraft wurde“, so Alina Kugler von der Plattform für Menschenrechte Salzburg. Betteln falle unter das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 EMRK. Auf die genaueren Umstände, warum der Frau genau an diesem Ort dieses Recht verwehrt werden darf, sei der VfGH nicht eingegangen.
Plattform Menschenrechte verweist auf VfGH
Schon 2017 habe der VfGH festgehalten: "Öffentlichen Orten (...) ist die Begegnung mit anderen Menschen immanent.“ Eine Störung der öffentlichen Ordnung könne „von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben ohne (...) aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu legen, nicht ausgehen."
Stilles Betteln sei demnach erlaubt, folgert die Plattform Menschenrechte. Das könne zwar von anderen als belästigend empfunden werden, der Schutz der freien Meinungsäußerung als Europäisches Menschenrecht stehe jedoch darüber.
Mehr Strafen für Betteln in Salzburg?
Für die Zukunft fordert das Netzwerk eine konstruktive Zusammenarbeit im Umgang mit notreisenden und bettelnden Menschen. In einigen Bereichen sei das in den vergangenen Jahren bereits gelungen, es gebe aber Bedarf für Weiterentwicklung. Mehr Strafen und Kontrollen würden nur den Druck auf armutsbetroffene Menschen erhöhen und das zugrundeliegende Problem nicht lösen.
(Quelle: salzburg24)