Wahlkarten können an alle Personen, die in der Stadt Salzburg stimmberechtigt sind, ausgestellt werden. Mit den Wahlkarten kann auch gleich vor Ort gewählt werden, dafür stehen Wahlkabinen und Wahl-Urnen bereit. Darüber informiert die Stadt Salzburg am Mittwoch in einer Presseaussendung.
Wahlkarten: Antragsfrist endet am 22. April
Ein Antrag auf Ausstellung kann nur vom Wahlberechtigten selbst gestellt werden, eine Vollmacht für die Beantragung einer Wahlkarte ist nicht möglich. Ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein genügt als Nachweis der Identität. Letzter Tag für die persönliche Beantragung an den beiden Ausgabestellen ist Freitag, der 22. April, 12 Uhr. Auf Wunsch werden die Wahlkarten auch zugesandt. Für diese schriftlichen Anträge endet die Antragsfrist am Mittwoch, den 20. April, 24 Uhr.
Die schriftlichen Anträge müssen folgende Informationen enthalten:
- Nachname und Vorname
- Geburtsdatum
- Grund der Verhinderung für die Abgabe der Stimme vor der örtlich zuständigen Wahlbehörde
- persönlicher Code lt. amtlicher Wahlinformation, welche etwa drei Wochen vor der Wahl ausgeschickt wird oder Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung)
- Adresse in Salzburg
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
- gegebenenfalls Adresse, wohin die Wahlkarte gesendet werden soll
Weitere Infos zu Briefwahl und Wahlkarten findet ihr hier.
(Quelle: salzburg24)