Im Dezember hat sich Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) per Weisung gegen den Ausbau der Mönchsberggarage in der Stadt Salzburg gestellt. Die geplante Erweiterung um 654 Stellplätze hätte nicht dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK 2007) der Stadt entsprochen, hieß es damals von Rössler. Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) sah das nicht gern: Er sah in Rösslers Entscheidung einen Akt politischer Willkür und legte im Jänner Beschwerde ein. Bis über die Beschwerde entschieden ist, dürfte es aber mehrere Monate dauern.
Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Rössler
Von einer Instanz gibt es bereits eine Entscheidung. Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ist die Stadt mit ihrer Beschwerde abgeblitzt. Dort wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Salzburger Nachrichten berichteten. Es gebe keinen Anfangsverdacht "einer von Amtswegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung“, wird Staatsanwaltschaftssprecher Robert Holzleitner dort zitiert.
Mönchsberggarage: LVWG darf sechs Monate prüfen
Nun liegt der Akt seit Montagabend beim Salzburger Landesverwaltungsgericht (LVWG). „Wir entscheiden nur, ob die Genehmigung aus fachlicher Sicht zurecht versagt worden ist oder nicht“, verweist LVWG-Vizepräsident Adalbert Lindner im Gespräch mit SALZBURG24 auf die rein fachliche Zuständigkeit (im Gegensatz zur strafrechtlichen der Staatsanwaltschaft). Bis von dort eine Entscheidung kommt, kann es freilich dauern. Sechs Monate sei die gesetzliche Frist, um den Akt abzuarbeiten. Sollten weitere fachliche Erhebungen nötig sein, um die Entscheidung zu Verweigerung des Ausbaus beurteilen zu können, kann sich die Sache auch weiter hinziehen. Somit bleibt eines sicher: Das Thema Mönchsberggarage wird uns noch eine Weile beschäftigen.
(Quelle: salzburg24)