Veröffentlicht: 13. März 2012 10:51 Uhr
Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Reisepass bei BH oder Magistrat beantragen
Ein Reisepass bzw. Personalausweis kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Im Flachgau ist das in allen 37 Gemeinden des Bezirks möglich, im Lungau in den Gemeinden Muhr, Mariapfarr, Lessach und Unternberg. Im Pinzgau und Pongau ist die Antragstellung in allen Gemeinden bis auf die Bezirkshauptstädte Zell am See und St. Johann (Antragsstelle der Bezirkshauptmannschaft in unmittelbarer Nähe) möglich. Im Pinzgau ist die Antragsstellung zusätzlich derzeit in der Gemeinde Viehhofen nicht möglich. Im Tennengau können Pässe in den Gemeinden Annaberg, Abtenau, Golling, Scheffau, St. Koloman, Oberalm, Puch, Bad Vigaun und Russbach beantragt werden.Fingerabdrücke ab dem zwölften Lebensjahr
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst. Die Gültigkeitsstufen von Reisepässen für Kinder bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt. Der Reisepass für Minderjährige ist bis zum zweiten Geburtstag bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30 Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.(Quelle: salzburg24)