Swap-Prozess

Ermittlungen zu Anwaltskosten eingestellt

Veröffentlicht: 31. Mai 2019 12:09 Uhr
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nun das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden eingestellt. Der Ex-Stadtchef war der Untreue beschuldigt worden, weil die Stadt für ihn im sogenannten Swap-Verfahren bis ins Jahr 2016 Anwalts-, Verfahrens- und Beraterkosten ohne Beschluss der politischen Gremien übernommen hatte.

Laut einem Kontrollamtsbericht aus dem Vorjahr hat die Vertretung von Schaden und zwei hochrangigen Magistratsmitarbeitern der Stadt bis zum Juni 2018 mehr als 1,3 Millionen Euro gekostet. Die Einstellung der Ermittlungen sei erfolgt, weil kein Grund zur weiteren Verfolgung mehr bestanden habe, bestätigte am Freitag ein Sprecher der WKStA der APA entsprechende Medienberichte. Zudem sei Schaden kein Vorsatz nachzuweisen gewesen, dass er die Stadt habe schädigen wollen.

Swap-Prozess: Schaden muss bei rechtskräftigem Urteil zahlen

Wie die Rechtsanwältin des Ex-Bürgermeisters, Bettina Knötzl, zur APA sagte, habe eine ganze Reihe von Rechtsgutachten klar aufgezeigt, dass die Bevorschussung legitim war. Die Verteidigungskosten seien laut Einstellungsbegründung weder "unangemessen hoch" und vor allem "erforderlich" gewesen. Auch das Engagement einer Agentur für Litigations-PR wurde Schaden nicht angelastet, weil dies auf Empfehlung des Anwalts der Stadt Salzburg erfolgt sei.

Die Einstellung der Ermittlungen ändert freilich nichts am Beschluss der Stadt, dass sowohl Schaden als auch die beiden Beamte die angefallenen Anwalts- und Verfahrenskosten zurückbezahlen müssen, wenn die Urteile aus dem Swap-Prozess rechtskräftig werden. Eine Entscheidung des OGH zur Causa wird demnächst erwartet.

Ermittlungsverfahren gegen Magistratsmitarbeiter läuft noch

Gegen die beiden ebenfalls beschuldigten Magistratsmitarbeiter läuft das Ermittlungsverfahren übrigens noch weiter. Hier geht es um eine Versicherung, die konstruiert worden sein soll, um die Kosten von Rechtsgutachten zu übernehmen. Die von der WKStA angenommen Schadenssumme ist hier mit 10.000 Euro allerdings verhältnismäßig gering.

Bei dem Swap-Prozess - einem Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals - waren Schaden und sechs Mitangeklagte am 28. Juli 2017 zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg übertragen haben, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist.

(Quelle: apa)

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