Stadt

Erster öffentlicher Grillplatz am Salzburger Glanspitz

Veröffentlicht: 26. Mai 2017 09:56 Uhr
Das Wetter am langen Wochenende lädt zum Grillen ein. Pünktlich dazu eröffnet in der Stadt Salzburg am Glanspitz der erste öffentliche Grillplatz der Mozartstadt. Den Grill muss man selbst mitbringen. 
Jacqueline Winkler

Die Grillsaison in der Stadt Salzburg kann beginnen. Für alle, die zu Hause nicht die Möglichkeit haben zu grillen, gibt es am Glanzspitz jetzt den ersten öffentlichen Grillplatz in der Stadt.

Pilotprojekt für alle Grill-Fans

„Wir starten mit dem Grillplatz am Glanspitz ein Pilotprojekt. Hier können Grill-Fans ihrem Hobby frönen. Am Ende der Saison schauen wir uns an, wie es gelaufen ist. Dann entscheidet sich, ob, wo und wie künftig auf ausgewählten öffentlichen Flächen gegrillt werden darf“, informiert Bürgermeister-Stellvertreter Harry Preuner (ÖVP), Ressortchef der Stadtgärten.

Grillen in der Stadt meist nicht erlaubt

Die Anregung für die Errichtung eines Grillplatzes kam von den SPÖ-Mandataren Bernhard Auinger und Johanna Schnellinger. „Eine tolle Sache, dass mit dem Glanzspitz jetzt das Grillen im öffentlichen Raum möglich ist. Denn gerade in Wohnsiedlungen ist das Grillen auf der Terrasse oder dem Balkon häufig untersagt“, betont Gemeinderätin Schnellinger. SPÖ-Klubobmann Auinger ergänzt: „Grillen gehört zu den beliebtesten Aktivitäten im Sommer – darum soll man dafür entsprechende Räume, samt Infrastruktur und klaren Regeln schaffen.“

Grillvergnügen auf 700 Quadratmetern

Der zum Grillen freigegebene Bereich im neugestalteten Naherholungsgebiet am Glanspitz wurde von den Stadtgärten gestaltet, umfasst rund 700 Quadratmeter und ist durch Pflöcke markiert. Für´s Grillen gibt es klare Regeln: So darf nur mit Holzkohle oder Holzbriketts gegrillt werden und offenes Feuer ist verboten. Es gibt keine vorgegebenen Grillstellen. Der Grill muss selbst mitgebracht werden und Abfall und Grillrückstände müssen selbstständig entsorgt werden. Ein hitzebeständiger Aschebehälter steht vor Ort zur Verfügung.

(Quelle: salzburg24)

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