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Fall Roland K.: Verteidigung geht in Berufung

Veröffentlicht: 26. Juni 2018 15:31 Uhr
Im Gerichtsprozess um den Mordfall Roland K. in Salzburg gehen sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger aller drei Angeklagter in Berufung. Während die Staatsanwaltschaft höhere Strafen fordert, bringen die Verteidiger eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. 
Johannes Posani

Gegen die in der Vorwoche verhängten Urteile im Prozess um die Tötung des Salzburgers Roland K. (63) am Landesgericht Salzburg sind mittlerweile Rechtsmittel angekündigt worden. Der Staatsanwaltschaft sind die Strafen bei allen drei Beschuldigten zu mild, sie kündigte Strafberufung an. Die Verteidiger meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, ihnen ist die Strafe zu hoch.

Alle drei Angeklagten verurteilt

Die Angeklagten wurden am 20. Juni wegen Mordes, Raubes und Einbruchdiebstahls verurteilt. Der 25-jährige Musiker verantwortete sich zu einem Raub ohne Tötungsabsicht. Er erhielt 15 Jahre Haft. Seine 21-jährige Ex-Freundin, die ihre Unschuld beteuerte, bekam sieben Jahre Haft. Der Wirt (30), der ebenfalls seine Unschuld beteuerte, wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Der Musiker, der die beiden Mitangeklagten schwer belastet hat, muss dem Urteil zufolge in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Anklage stützt sich auf Aussage eines "Lügners"

Der Verteidiger der Ex-Freundin, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, erklärte gegenüber der APA, "wenn man jemanden als geistig abartig in eine Anstalt einweist, kann man diesem soweit glauben, dass man Unbescholtene einsperrt?" Der Musiker habe in dem Verfahren mehrfach seine Aussagen geändert, sagte Jelinek. Die psychiatrische Sachverständige, Adelheid Kastner, habe in ihrem Gutachten zudem festgestellt, dass es sich bei dem Mann um einen "manipulativen Psychopathen" und einen "pathologischen Lügner" handle. Der Anwalt des Gastronomen, Jörg Dostal, kritisierte ebenfalls, dass die Anklage auf den Aussagen eines "Lügners" beruhe.

Anwalt des Musikers kritisiert Gutachten

Der Rechtsanwalt des Musikers, Franz Essl, bezeichnete das Kastner-Gutachten hingegen als mangelhaft. Er sprach sich gegen eine Einweisung in eine Anstalt aus. Alle drei Verteidiger wollen mit der Nichtigkeitsbeschwerde eine Aufhebung des Urteils und ein neuerliches Verfahren erreichen. Über die Nichtigkeitsbeschwerde muss der Oberste Gerichtshof entscheiden, über die Strafberufung das Oberlandesgericht Linz.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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