Streit mit Ehefrau

Freispruch für Gemeinderat Günes

Veröffentlicht: 30. Jänner 2019 15:21 Uhr
Wegen des Vorwurfs der versuchten Körperverletzung und der versuchten Nötigung musste sich der Salzburger Gemeinderat Osman Günes am Mittwoch vor Gericht verantworten. Dem Kommunalpolitiker wurde von seiner Frau vorgeworfen, ihr drei Ohrfeigen und einen Faustschlag verpasst zu haben, zudem hätte er ihr mit dem Umbringen gedroht. Günes wurde im Zweifel freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
SALZBURG24 (jp)

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte keine Erklärung dazu abgegeben. Der angeklagte Gemeinderat hat die Vorwürfe bestritten. Er habe keine Tätlichkeiten während der Auseinandersetzung an jenem Septembertag im Schlafzimmer gesetzt. Einmal habe es gleichzeitig einen Schubser von ihm und seiner Frau gegeben, sagte der Angeklagte und erklärte, warum es zu dem Streit gekommen war: Seine Frau habe ihn zur Rede gestellt, warum er sie nicht darüber informiert habe, dass er nach einem Autounfall mit den gemeinsamen Kindern vorsorglich mehrere Stunden im Krankenhaus war.

Prozess gegen Günes: Politiker bestreitet Vorwürfe

Bei dem Streit seien zwar keine "Liebesworte" gefallen, aber die Worte "schleich dich, sonst bringe ich dich um" habe er nicht zu seiner Frau gesagt, und er habe sie weder geohrfeigt noch geschlagen. Als sich der Konflikt etwas beruhigt habe, sei er Zigaretten holen gegangen, konnte dann aber nicht mehr die Wohnungstür öffnen, weil diese mit einer Kindersicherung versperrt gewesen sei, erklärte der Beschuldigte. Um hineinzukommen, habe er dagegen gedrückt, dabei sei die Sicherung leicht beschädigt worden. Er sei dann zurück in die Wohnung und habe sich mit den Kindern schlafen gelegt.

Die Frau belastete ihren Mann im Zeugenstand. Er habe ihr drei Ohrfeigen verpasst, und von dem Faustschlag habe sie ein rotes Ohr bekommen und Schmerzen verspürt. Als er sie mit einem bösen Blick angesehen habe, habe sie Angst bekommen, die Polizei verständigt und sei dann zu einer Nachbarin gelaufen. Dort habe sie auf das Eintreffen der Polizei gewartet. Ihre Rechtsvertreterin, die auf ein Lichtbild des Ohres verwies, auf dem ihrer Ansicht nach eine Rötung zu erkennen sei, forderte ein Teilschmerzensgeld von fünf Euro.

Ohrfeige keine Körperverletzung

Verteidiger Herbert Hübel ortete mehrere Widersprüche in den Angaben der Ehefrau, wie er erklärte. Vor der Polizei habe sie nur von einer Ohrfeige gesprochen. Wenn sie solche Angst gehabt habe, warum habe sie dann ihren Mann allein mit den Kindern in der Wohnung gelassen, gab der Anwalt zu bedenken.

Nach dem Freispruch erklärte Richter Christian Hochhauser, für ihn bestehe zwar kein Zweifel, dass der Angeklagte zumindest eine Ohrfeige verpasst habe. Dies sei aber als Misshandlung und nicht als Körperverletzung zu werten. Eine Misshandlung sei erst dann strafbar, wenn es zu einer Verletzungsfolge kommt. Eine minimale Rötung erfülle aber nicht den Tatbestand einer Verletzung im Sinne des Strafgesetzbuches. Er gehe zudem nicht davon aus, dass der Beschuldigte die Frau gefährlich bedrohen wollte. Auch die Frau habe lautstark mitgestritten, das ergebe sich aus dem Zivilakt. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig.

Der Prozess gegen Günes wurde im Dezember wegen einer Gemeinderatssitzung verschoben. Günes ist inzwischen parteifrei. Erst im Sommer war er von der SPÖ zur ÖVP gewechselt. Aufgrund der Ermittlungen kam es zur Trennung.

(APA)

(Quelle: apa)

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