Urteil nicht rechtskräftig

Fünf Jahre Haft wegen Drogenhandels

Veröffentlicht: 23. Oktober 2020 17:43 Uhr
Im fortgesetzten Prozess gegen einen 39-Jährigen wegen Handels mit 1,6 Kilogramm Kokain und 425 Gramm Cannabis ist heute am Landesgericht Salzburg ein Schuldspruch erfolgt. Der Mann, der offenbar acht Jahre lang als Vertrauensperson für die Salzburger Polizei tätig war, wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Suchtgifthandels und unerlaubten Umganges mit Suchtgiften verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der offenbar bis zum Jahr 2016 Informant von Drogenfahndern des Landeskriminalamtes Salzburg war, soll laut Anklage von September 2018 bis Oktober 2019 hauptsächlich in Salzburg gedealt haben. Gegenüber seinen "Kunden" soll der Kosovare mit seinen "guten Kontakten zur Polizei" geprahlt haben. Er wohnte zuletzt im Flachgau, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und ist bereits mehrmals vor Gericht gestanden. 

Vorwurf: Handel mit Drogen 

Die Staatsanwaltschaft lastete dem Mann den Suchtgifthandel von 1,6 Kilo Kokain an, doch bezüglich einer Menge von 400 Gramm Kokain wurde er heute von dem Schöffensenat freigesprochen. Dem 39-Jährigen wurde auch vorgeworfen, er habe einem 53-jährigen Bosnier 600 Gramm Kokain überlassen. Gegen den Bosnier läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Mitwirkung an der Erstellung des "Ibiza-Videos". Er ist am 25. September 2020 in Salzburg wegen Handels von mehr als drei Kilo Kokain vor Gericht gestanden. Der 53-Jährige wurde rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. 

Verwicklungen mit Drogenfahndern? 

Der heute verurteilte Kosovare soll auch jahrelang die Vertrauensperson eines ehemaligen führenden Drogenermittlers aus Salzburg gewesen sei. Gegen den Polizisten ist bereits seit drei Jahren wegen mutmaßlicher Drogen-Scheingeschäfte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten in Niederösterreich anhängig. Der Drogenfahnder soll falsche Berichte erstellt und aufgrund von Scheindeals eine unzulässige Tatprovokation herbeigeführt haben. Ermittelt wird wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs und der falschen Beweisaussage.

(Quelle: apa)

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