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Fußfessel für Vergewaltiger: Verbot gefordert

Jener Sexualstraftäter aus Salzburg, der seiner Strafe mit einer Fußfessel abbüßt, stellte einen Antrag auf bedingte Entlassung.
Veröffentlicht: 03. Jänner 2013 12:40 Uhr
Das Opfer eines rechtskräftig verurteilten Vergewaltigers aus Salzburg erhält Unterstützung der FPÖ. Bei einer Pressekonferenz in Wien forderte die junge Frau gemeinsam mit Frauensprecherin Carmen Gartelgruber, Fußfesseln für Sexualstraftäter zu verbieten.

Der Fall hatte mediale Wellen geschlagen, nachdem der Mann nicht ins Gefängnis musste, stattdessen eine Fußfessel erhielt.

Froh über Hilfe der FPÖ

Der Mann hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

"Ich bin froh, dass mir die FPÖ hilft", sagte die junge Frau. Es sei ihr wichtig, gegen die Fußfessel für Sexualstraftäter anzukämpfen, da die Technik immer noch störungsanfällig sei. Zudem sei die Rückfallquote dieser Menschen immer noch zu hoch, sagte Gartelgruber. "Opfer von Sexualstraftätern müssen ein Leben lang leiden", sagte die freiheitliche Frauensprecherin. "Opferschutz geht vor Täterschutz. (...) Vergewaltiger insbesondere von Behinderten, Jugendlichen oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit Vollzugsgeschenken zu belohnen", meinte die Politikerin.

Seit 2013 neue Regelung

Justizministerin Beatrix Karl (V) will in diesem Jahr die Sanktionen bei Sexualstraftaten verschärfen. Mit einer Novelle soll die Mindeststrafe für Vergewaltigung von sechs auf zwölf Monate angehoben werden. Das ist Gartelgruber zu wenig: "Straftäter sind in dieser Zeit nicht therapierbar." Die Frauensprecherin: "Die Schwere der Strafen für Eigentumsdelikte ist verglichen mit den Strafmaßnahmen für Vergehen gegen Leib und Leben viel zu gering."

Die FPÖ hat zu dem Fall im Oktober 2012 eine parlamentarische Anfrage gestellt und nun von der Justizministerin Antwort erhalten. "Die Antworten sind viel zu schwammig", so Gartelgruber. "Auf zahlreiche Fragen verweist Beatrix Karl nur darauf, dass diese Informationen nur im Wege der Akteneinsicht erlangt werden können."

Ausgelöst durch einen Fall in Salzburg können seit 1. Jänner 2013 Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgebüßt werden, mindestens drei Monate.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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