Beim ÖAMTC häufen sich die Anfragen zu diesen Markierungen, auch Strafmandate wegen Falschparkens wurden schon ausgestellt.
Durchgezogene Linie heißt Parkverbot
„Durchgehendegelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten, dass das Halten und das Parken verboten ist. Bei unterbrochenen gelben Linien darf man halten, nicht aber parken. Wer das missachtet, muss mit einer Strafe rechnen“, klärt Rechtsexpertin Martina Schlegel-Lanz auf. „Die gelben Linien sind nur dann gültig, wenn sie vom Autofahrer klar erkannt werden. Eine Verdeckung z.B. durch Schnee bei gleichzeitigem Fehlen von entsprechenden Verkehrszeichen hebt die Verbotsbestimmung auf“.
Gelbe Linien seit 2011 in Kraft
Mit der 23. StVO-Novelle wurde die gelbe Bodenmarkierung im Jahr 2011 eingeführt.Jetzt kommt sie auch in Salzburg zur Umsetzung. „Zur Abholzung des Schilderwaldes sind diese gelben Linien ein geeignetes Mittel, bei den Autofahrern sind sie aber noch weitgehend unbekannt“, so Schlegel-Lanz.
Salzburg24
(Quelle: salzburg24)