Stadt

Glücksbringer für das Neue Jahr: Rauchfangkehrer besuchen Haslauer

Veröffentlicht: 31. Dezember 2017 09:42 Uhr
Rauchfangkehrer gelten seit dem Mittelalter als Glücksbringer. Auch Landeshauptmann Wilfried Haslauer haben sie mit Innungsmeister Kurt Pletschacher kürzlich ihre Glückwünsche für das Neue Jahr 2018 überbracht. "Die Rauchfangkehrer sind wichtige Dienstleister für Sicherheit und Brandschutz und sie leisten mit ihrer Tätigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Umweltschutz", so Haslauer.

Warum Rauchfangkehrer, Kamin- oder Schornsteinfeger vielerorts vor allem zu Beginn eines neuen Jahres als Glücksbringer gelten, hat vor allem einen praktischen Grund, wie die Expertin vom Salzburger Landesinstitut für Volkskunde, Ulrike Kammerhofer, erklärte: "Seit dem Mittelalter war in den Städten das gewerbliche Kaminkehren Vorschrift, denn die Burghäuser waren teils aus Holz und deshalb war die Ausbreitung von Bränden ein großes Problem."

Rauchfangkehrer und Anschwärzen als Glücksbringer

Weit verbreitet ist auch die Hoffnung, durch das Berühren des rußigen Rauchfangkehrers oder durch das Anschwärzen Glück zu erlangen. "Man schreibt dabei dem Objekt eine aktive Kraft zu, die sich bei Berührung übertragen kann. Aber für die meisten Menschen ist das heute bzw. seit der Zeit der allgemeinen Bildung und Aufklärung kein Aberglaube mehr, sondern eine kulturell erlernte, übernommene Praxis der Beruhigung, ein kleines, lieb gewordenes Ritual", so Kammerhofer.

Rauchfangkehrer mit "ideellen Diensten für die Gesellschaft"

Und auch das Trinkgeld für den Rauchfangkehrer hat eine eigene Kulturgeschichte. Alle jene Berufe, die zu gewissen Jahreszeiten einen geringeren oder gar keinen Verdienst hatten, durften bis ins 19. Jahrhundert ganz offiziell sammeln gehen, verbunden mit "ideellen Diensten für die Gemeinschaft", wie eben die Jahreszeiten ankünden. Das Geld für den Rauchfangkehrer ist also nicht nur Bezahlung, sondern auch eine Gabe dafür, dass er Unglück abwendet und Gutes für das Neue Jahr wünscht.

(Quelle: salzburg24)

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