Sind Notschlafstellen überfüllt, sollen Obdachlose auf Asylquartiere des Bundes ausweichen können: Innenminister Kickl erteilte eine entsprechende Weisung an seine Beamten. Als mögliche Unterkunft dienen aber nur die vom Innenministerium betriebenen Asylquartiere. In ganz Österreich gibt es davon 20, in Salzburg sind es zwei – in der ehemaligen Porsche-Informatik in Bergheim und im ehemaligen Hotel Kobenzl am Gaisberg (beides Flachgau). Die Salzburger Polizei bestätigte die entsprechende Weisung am Donnerstag gegenüber SALZBURG24.
Weisung: Polizei muss Obdachlosen Asylquartier anbieten
Wenn Polizisten nun einen Obdachlosen antreffen sollten, müssen die Beamten der Person zunächst eine Notschlafstelle in Salzburg nennen. Wenn diese belegt ist, muss dem Obdachlosen die vorübergehende Versorgung in einer Bundesbetreuungseinrichtung angeboten werden. Kickl beruft sich dabei demnach auf §19 des Sicherheitspolizeigesetzes. Dieser Paragraph besagt, dass die Polizei im Notfall Erste Hilfe zu leisten hat, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen besteht.
(Quelle: salzburg24)