Das Kartellobergericht hat den Handelskonzern Spar zu einer Geldstrafe von 30 Millionen Euro verdonnert, wie Spar am Freitag mitteilte. In der ersten Instanz war das Unternehmen noch mit einem Bußgeld von 3 Millionen Euro davon gekommen. Damit hat sich die Strafe in der Berufung verzehnfacht. Es ist eine der höchsten Kartellstrafen in der österreichischen Geschichte.
Preisabsprachen kosten Spar 30 Millionen Euro
Bei dem Urteil geht es um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. Die Kartellbehörde hatte den heimischen Lebensmittelhandel in den vergangenen Jahren ins Visier genommen. Der Spar-Konkurrent Rewe mit den Marken "Billa", "Merkur" und "Penny" musste 2013 eine Rekordstrafe von 20,8 Mio. Euro zahlen. Auch mehrere Produzenten wurden abgestraft.
Weitere 16 Produktgruppen sind noch ausständig, zudem gibt es eigene Bußgeldanträge zu Bier und Mehl. Nur die Produktgruppe Fleisch und Wurst hat die BWB fallen gelassen. Für den Kartellexperten Martin Stempkowski ist die Gesamthöhe daher schwer abschätzbar.
Kartellstrafe könnte noch höher ausfallen
Schon jetzt sei das vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht verhängte Bußgeld "massiv". "Wenn ich das mit den Produktgruppen multipliziere, sind wir in schwindelerregenden Höhen, sagte Stempkowski am Freitag zur APA. Allerdings sei diese Rechnung zu einfach. Von der theoretischen Höchststrafe von 867 Mio. Euro - zehn Prozent des Konzernumsatzes - sei man jedenfalls meilenweit entfernt. Dass die Kartellstrafe im zweistelligen Millionenbereich bleibt, sei aber nicht sicher, erklärte Stempkowski.
Schon jetzt sind die 30 Mio. Euro Bußgeld Rekord. Noch nie zuvor in der österreichischen Geschichte des Kartellrechts wurde eine derart hohe Strafe gegen ein einziges Unternehmen verhängt. Bisheriger Spitzenreiter war der Aufzughersteller Schindler mit 25 Mio. Euro, gefolgt von Kone mit 22,5 Mio. Euro.
Salzburg24
OGH setze deutliches Signal
Aus der Sicht von Stempkowski sei nun spannend, wie die Gerichte mit den weiteren Produktgruppen umgehen. Dass die weiteren Bußgelder in symbolischer Höhe sein werden, ist für den Experten unrealistisch. "Nachdem der OGH mehrfach festhalten hat, dass das Verhalten besonders verwerflich sei, ist davon auszugehen, dass ein deutliches Signal gesetzt wird." Aus seiner Sicht haben die Höchstrichter abschrecken wollen.
Stempkowski geht davon aus, dass Spar bei den weiteren Produktgruppen Vergleiche (Settlements) anstreben wird. Alles andere mache keinen Sinn. Spar sei es bei den Kartellverfahren um grundsätzliche Fragen gegangen, diese seien nun höchstgerichtlich geklärt. Rechtlich neu sei, dass es einen Teilbeschluss zu einer einzigen Produktgruppe gibt, während die anderen noch offen sind. Die Berechnung der Strafhöhe hingegen weiche nicht von der bisherigen Systematik ab, so Stempkowski. "Es ist kein Dammbruch hin zu einem strengeren Kartellrecht."
(APA)
Links zu diesem Artikel:
- Drei-Millionen-Strafe
(Quelle: salzburg24)