Mit der Möglichkeit einer „Stadtumfrage“ soll die Stadt Salzburg künftig um ein weiteres Werkzeug der Direkten Demokratie reicher werden. Mit ihr soll ein „möglichst unverfälschtes Meinungsbild“ eingefangen werden könnten, so die Stadt in einer Aussendung.
Wie eine „Stadtumfrage“ initiiert werden kann
Initiiert werden kann die „Stadtumfrage“ von dem:der Bürgermeister:in, dem Gemeinderat oder mit 2.000 Unterschriften von in der Stadt Salzburg gemeldeten Personen. Zudem kann der Gemeinderat die Einrichtung von Bürger:innenräten zu Themen der Gemeindevollziehung beschließen.
Außerdem sollen Bürgerbefragungen bzw. Bürgerbegehren künftig auch auf einzelne Wahlbezirke oder Stadtteile begrenzt werden können, wenn sich deren Inhalt auf
Direkte Demokratie in Salzburger Stadtteilen
Bürgerbefragungen bzw. Bürgerbegehren (für einen konkreten Gemeinderatsbeschluss) sollen – wenn dies der Bürgermeister anordnet oder der Gemeinderat beschließt – auch auf einzelne Wahlbezirke/Stadtteile begrenzt werden können, wenn sich ihr Inhalt darauf bezieht.
Die Beantragung einer Bürgerbefragung bzw. eines Bürgerbegehrens wird künftig durch ein normiertes Formular für Unterstützungserklärungen erleichtert und die Zulässigkeit bereits nach Vorliegen von 200 gültigen Unterschriften durch die Hauptwahlbehörde geprüft.
(Quelle: salzburg24)