Der Beschluss wurde mehrheitlich, nur mit Gegenstimme der NEOS gefasst.
Kurzparkzone zwischen neun und 19 Uhr
Konkret werden die bereits bestehenden Kurzparkzonen beidseits der Alpenstraße Richtung Süden bis zur Hellbrunner Brücke erweitert, teilt die Stadt in einer Aussendung mit. Die Details seht ihr HIER. Die Regelung wird an Werktagen von Montag bis Freitag von neun bis 19 Uhr. Die maximale Parkdauer beträgt dann drei Stunden. Ob auch der Samstag unter die Kurzparkregelung fallen soll, werde nach Klubberatungen (auf Antrag der SPÖ) in der kommenden Ausschusssitzung diskutiert, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Salzburg-Süd: Bewohner können Genehmigung beantragen
Bewohner, die über keinen eigenen Abstellplatz verfügen, können um eine jeweils maximal zwei Jahre gültige Ausnahmebewilligung für die Bewohnerparkzone „A“ zum Dauerparken ansuchen.
(Quelle: salzburg24)