"Die beiden sind heute um 6 Uhr am Flughafen Wien-Schwechat gelandet und kommen am Abend in Hallein an. Die Familie ist wieder vereint", freute sich am Mittwoch Heinrich Holztrattner aus Puch bei Salzburg (Bezirk Hallein), der sich mit Altbürgermeister Jakob Gfrerer für die Rückkehr von Mutter und Sohn engagiert hatte.
Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Die beiden Armenier hätten deshalb wieder nach Salzburg reisen können, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einer Beschwerde der Familie gegen die Abschiebung mit Beschluss vom 27. September 2012 eine aufschiebende Wirkung zuerkannt habe. Demnach dürfen auch die in Salzburg verbliebenen Familienmitglieder, der Vater und der 18-jährige Schüler Geworg, vorerst nicht abgeschoben werden.
100 Menschen protestieren gegen Abschiebung
Die Mutter, eine Lehrerin, und ihr achtjähriger Sohn waren bei der Beschlussfassung des VfGH aber schon abgeschoben. Da der Vater und Geworg nicht zu Hause waren, als die beiden im August in Schubhaft genommen wurden, entkamen sie der Abschiebung. Der 18-jährige Schüler lebte danach einzige Zeit als U-Boot in Österreich. Rund 100 Menschen hatten damals in Hallein gegen die Abschiebung von Tigran und seiner Mutter protestiert. Ihre Einreise in Österreich erfolgte heute legal, sie erhielten laut Holztrattner eine Einreisebestätigung vom Innenministerium.
Flug mit Spendenkonto finanziert
"Wir haben die Flugkosten mit dem Geld von unserem Spendenkonto bezahlt, das waren nicht ganz 1.000 Euro", sagte Holztrattner. "Tigran freut sich schon sehr darauf, dass er wieder in die zweite Klasse Volksschule in Hallein-Neualm gehen kann, vielleicht schon morgen." Die Armenier gelten als gut integriert. Gymnasiast Geworg besucht das BORG Nonntal in der Stadt Salzburg und ist dort sehr beliebt.
"Erwarten Entscheidung für Familie"
Die Familie kam vor sieben Jahre nach Österreich. Der Asylgerichtshof hat ihr Asylansuchen im November 2011 abgelehnt. Die Entscheidung des VfGH über die Berufung stehe noch aus, sagte Holztrattner. "Wir erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof für die Familie entscheidet." (APA)
(Quelle: salzburg24)