Bei dem Überfall wurde ein Schuss aus einer Schreckschusspistole gegen die Decke des Wettlokals abgegeben, ein weiterer Schuss aus größerer Entfernung in Richtung einer 40-jährigen Angestellten, die eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hatte. Die Täter erbeuteten 8.000 Euro.
Urteli wegen schweren Raubes aufgehoben
Das Urteil des Erstgerichts wegen schweren Raubes gegen die beiden tatsachengeständigen jungen Männer wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Deshalb hieß es zurück an den Start.
"Warnschüsse" als Drohung bewertet
Der neu zusammengesetzte Schöffensenat am Landesgericht Salzburg unter dem Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski folgte im Wesentlichen der Argumentation der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten sowie dem Erkenntnis des OGH, wonach mit diesen zwei Schüssen aus der Schreckschusspistole nicht unmittelbar physische Gewalt gegen das Opfer angewandt worden sei, sondern es sich um projektillose "Warnschüsse" in die Luft und daher um eine Drohung gehandelt habe. Dadurch hat sich auch die Strafdrohung verringert. Das heute verhängte Urteil wegen schweren Raubes ist noch nicht rechtskräftig.
(APA)
(Quelle: salzburg24)