Mit dem Eintreten des Paragraphs 8a des neuen Tierschutzgesetztes wird Tierheimen, Privat-Personen und Züchtern das Vermitteln von Tieren erheblich erschwert. Nur unter speziellen Bedingungen dürfen Tiere öffentlich oder im Internet angeboten werden. Tierschützer oder ehrenamtliche Vereine dürfen demnach nur mehr Tiere vermitteln, wenn diese Räumlichkeiten mit gewissen Vorlagen aufweisen können. Die Übergangsfrist, bis zu der Vereine, die regelmäßig Tiere aufnehmen und vermitteln, eine Bewilligung brauchen endet mit Ende Juni 2018.
Tierschutzbestimmungen nicht detailliert genug
"Die Bedingungen für die Bewilligung sind aber bis heute nicht detailliert in der Verordnung veröffentlicht. Da unter Umständen Umbauten nötig sind, herrscht große Rechtsunsicherheit, was wiederum zu Lasten der bewilligten Tierheime wie der Pfotenhilfe geht. Die Vollzugsbehörden sind ziemlich ratlos. Die durch das Gesetz betroffenen Initiativen sowie Juristen sind sich uneinig, wie es ausgelegt werden muss", sagte Jürgen Stadler, Pressesprecher von der Pfotenhilfe Lochen im Gespräch mit SALZBURG24. Und die Ratlosigkeit ist nicht ganz unbegründet, denn wer Tiere unerlaubt öffentlich anbietet, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro. Im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.
Tierheime heillos überfordert
"Bewilligte Tierheime dürfen zwar vermitteln, sind aber heillos überfordert. Auch die Tierheime, die bisher geholfen haben, sind in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt, da sie immer am Kapazitätslimit sind. Private Personen sind verunsichert und trauen sich nicht mehr selbst zu vermitteln. Wir können seit Montagabend weder Hunde noch Katzen aufnehmen. Und die starke Urlaubszeit steht noch bevor", sagte Stadler.
"Tierschutzgesetz ohne klare Definition"
Die neue Novelle im Tierschutzgesetz verbietet den Handel mit Tieren im Internet. Kleinere Tierschutzvereine sind verunsichert, denn wer kein eigenes Tierheim betreibt, darf seine Schützlinge nicht mehr über das Internet vermitteln. "Derzeit herrscht die unbefriedigende Situation, dass keine klare Definition zu den Bestimmungen der Räumlichkeiten vom Gesundheitsministerium getätigt worden ist. Wir hoffen auf, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes Klarheit herrscht", sagte Amtstierarzt Huber im Gespräch mit SALZBURG24.
Als erste Institution stellten die "Salzburger Katzenfreunde" bereits im September 2017 aufgrund der Bestimmung ihre Tätigkeit ein. Zwölf Tage bleibt dem Gesundheitsministerium noch, um Licht ins Dunkle zu schaffen und so weitere Vereine vor dem Aus zu bewahren.
Links zu diesem Artikel:
- Tiere auf SALZBURG24
(Quelle: salzburg24)