Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Markus Neher, bestätigte am Dienstag gegenüber der APA einen dementsprechenden Bericht des ORF Salzburg. In dem Prozess beim Bezirksgericht standen sich die Erzdiözese Salzburg und ein deutsches Ehepaar als Kontrahenten gegenüber. Es ging um die Frage, ob der Mietvertrag für eine 130 Quadratmeter große Wohnung am Kapitelplatz um monatlich knapp 2.000 Euro zwischen den beiden rechtsgültig zustande gekommen ist oder nicht.
Verhandlungsprotokoll verfälscht?
Streitpunkt ist in dem Verfahren beim Bezirksgericht auch die allfällige Beendigung des Mietverhältnisses und die Befristung des Mietvertrages. Die Rechtsanwältin des Ehepaares wirft dem Richter vor, dass dieses Thema in der Verhandlung vom 18. Juli 2013 nicht erörtert worden sei, obwohl es dann in dem Protokoll stand, welches an die Streitparteien versendet worden war. Im offiziellen Tonband-Mitschnitt der Verhandlung soll davon nichts zu hören sein, und Prozessbeobachter haben eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass die Befristung damals nicht erörtert wurde. Der Richter wiederum meinte, die Befristung des Mietvertrages sei in der Verhandlung sehr wohl angesprochen worden, das Protokoll sei richtig.
Richter nach wie vor im Amt
Die Rechtsanwältin lehnte daraufhin den Richter in dem Verfahren wegen einer möglichen Manipulation ab. Die Justiz hat dem Antrag stattgegeben. Nachdem der Richter der Anwältin offenbar mit einer Anzeige gedroht hatte und die Salzburger Rechtsanwaltskammer eingeschaltet worden war, trat die Staatsanwaltschaft Salzburg Mitte 2014 auf den Plan. Diese erfuhr durch den Untersuchungskommissär der Rechtsanwaltskammer über den Streit. Da die Rede von einem Offizialdelikt war, wurde von der Staatsanwaltschaft amtswegig ein Verfahren zuerst gegen die Anwältin und dann gegen den Richter eingeleitet.
Der Richter ist nach wie vor im Amt, mit der Mietstreit-Causa, in der es noch kein Urteil gibt, aber nicht mehr befasst. Die Wohnungsmieter, die nach Unterzeichnung des Mietvertrages im November 2009 schon eingezogen waren, ein paar Tage später aber von der Erzdiözese die Nachricht erhalten haben, sie bekommen die Wohnung doch nicht, wohnen immer noch in den Räumlichkeiten am Kapitelplatz. (APA)
(Quelle: salzburg24)