Der am 16. Juli fristlos entlassene kaufmännische Direktor, der angeblich anzügliche SMS an Mitarbeiterinnen verschickt haben soll, hatte das Land beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung geklagt.
100.000 Euro Abfertigung für Manager
Der zehnköpfige Theaterausschuss stimmte am Dienstagnachmittag mit einer Gegenstimme einem Vergleichsvorschlag des Gerichtes zu, wonach das Dienstverhältnis mit 31. März 2013 einvernehmlich aufgelöst wird und der Manager rund 100.000 Euro an Gehalts- und Abschlagszahlung erhält.
Der führende Mitarbeiter hätte bis zu 392.000 Euro Abfertigung erhalten können, falls er den Zivilprozess gewonnen hätte. Sein befristeter Dienstvertrag galt bis zum 31. Dezember 2015. Aufgrund des Vergleichs erhält der Kläger jenes Bruttogehalt, das ihm bis Ende März zusteht, sowie eine freiwillige Abschlagszahlung von 25.000 Euro. Er wird vom Dienst freigestellt. Das Land, das Vergleichsgespräche bei einer Gerichtsverhandlung am 22. Oktober vorgeschlagen hatte, wollte in einem ersten Anbot das Dienstverhältnis mit Jahresende 2012 beenden.
„Nicht vordergründig ums Geld gegangen“
Beide Streitparteien wollen nun einen Schlussstrich unter der medial breit getretenen Affäre ziehen. "Ja, wir stimmen dem Vorschlag zu", sagte der Kläger im APA-Gespräch. "Es ist mir darum gegangen, dass mein Ruf wiederhergestellt wird. Ich wollte im Theater weiterarbeiten, es ist mir nicht vordergründig ums Geld gegangen", erklärte der entlassene Direktor, warum er das Land geklagt hatte. Er sehe jetzt seiner Bewerbungsphase für einen neuen Job zuversichtlich entgegen.
Das Land hatte im Juli vier "gerechtfertigte" Entlassungsgründe genannt: Sexuelle Belästigung von Dienstnehmerinnen inklusive Mobbing in einem Fall, Belästigung von Dienstnehmerinnen, pflichtwidriges und vertrauensunwürdiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern, vor allem Dienstnehmerinnen, und letztlich Verletzung der Sittlichkeit und Ehrverletzung gegen Mitarbeiter des Landestheaters. Der Vorsitzende des Theaterausschusses, LHStv. David Brenner (S), hatte die Entlassung im Juli als eine "juristisch und moralisch klare Entscheidung" bezeichnet. Vermutlich waren die Vorwürfe für das Land doch nicht stichhaltig genug, um den Prozess durchzuziehen.
Intendant erleichtert
Landestheater-Intendant Carl Philip von Maldeghem zeigte sich in einer Stellungnahme erleichtert: "Ich bin froh über diese Entscheidung des Theaterausschusses. Damit ist sichergestellt, dass - wenn auch die Klägerseite einem Vergleich zustimmt - das Landestheater sehr schnell wieder in ruhigere Fahrwasser kommt und durch seine künstlerische Arbeit in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und nicht durch den Konflikt mit seinem ehemaligen kaufmännischen Leiter."
Weiterer Gerichtstermin am Mittwoch
Der Theaterausschuss habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, werde aber einem Vergleich nicht im Weg stehen, sagte LHStv. Brenner. "Damit folgen wir einem dringenden Wunsch der Mitarbeiter des Landestheaters und ermöglichen es dem Haus, sich wieder auf seine ureigensten Aufgabe zu konzentrieren. Eine Neubestellung des kaufmännischen Direktors erfolgt erst im April, daher entstehen dem Landestheater keine zusätzlichen Kosten durch diesen Vergleich."
Am Mittwoch, ist ein weiterer Gerichtstermin am Arbeits- und Sozialgericht Salzburg in dieser Causa anberaumt. Dort wird sich zeigen, ob auch die Klägerseite tatsächlich den Vergleichsvorschlag des Richters annehmen wird. (APA)
(Quelle: salzburg24)